Ansprechpartner sind die jeweiligen Kitas

AKTUALISIERUNG: Notbetreuung in den städtischen Kitas - Wer hat Anspruch darauf?


Wer einen Platz in der Notbetreuung benötigt, wendet sich bitte an die Kindertagesstätte, die das Kind besucht. Dort wird der Bedarf erfasst und überprüft. Die Eltern erhalten zeitnah eine Rückmeldung, ob ihr Kind einen Platz erhält.

Kinder, die zu den gefährdeten Personen gehören, erhalten keine Notbetreuung. Zu diesem Kreis zählen Menschen mit Vorerkrankungen von Herz, Kreislauf, Lungen, Leber, Nieren, Stoffwechsel (insbesondere Diabetes mellitus) und Krebserkrankungen. Sollte das Kind nicht an einer Vorerkrankung leiden, aber andere Krankheitsanzeichen aufweisen, wird es auch nicht in die Notbetreuung aufgenommen.

Zur Mittagsverpflegung der Kinder in der Notbetreuung ist Folgendes zu beachten: Alle Kindertageseinrichtungen, die keine Frischkochküche haben, werden weder von einer anderen Einrichtung noch von einem Catering-Service mit warmen Mittagessen beliefert. Eltern, deren Kinder in einer solchen Einrichtung die Notbetreuung besuchen, geben ihrem Kind ein zweites Frühstück zum Mittag mit. Besucht das Kind eine Einrichtung, in der es eine Frischkochküche gibt, obliegt die Entscheidung (Kosten-Nutzen-Abwägung), dort ein warmes Mittagessen zuzubereiten, im Ermessen der Kitaleitung.

Für den Monat April werden von den Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, keine Gebühren für Krippen- und Hortplätze sowie der Mittagessensverpflegung eingezogen. Erhält das Kind während der Notbetreuung kein Mittagessen von der Kita, erfolgt auch hier keine Abbuchung.

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