OB Emanuel Letz nimmt Stellung

Urteil zum Bosenheimer Bad: Stadt Bad Kreuznach sieht rechtliche Klarheit


„Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung ist die Entscheidung für viele Menschen in Bosenheim eine bittere Nachricht. Ich kann diese Enttäuschung sehr gut nachvollziehen – auch persönlich. Das Bosenheimer Schwimmbad ist für viele Generationen weit mehr als eine Freizeiteinrichtung. Es ist ein Stück Heimat und ein wichtiger Teil der Geschichte unseres Stadtteils“, so Oberbürgermeister Emanuel Letz.

Weiter führt der Oberbürgermeister aus: „Ich bedauere ausdrücklich, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, rechtzeitig eine tragfähige politische Mehrheit für eine nachhaltige Zukunftsperspektive des Bades zu erreichen. Die finanziellen Herausforderungen und der erhebliche Sanierungsbedarf haben letztlich zu Entscheidungen geführt, die niemand leichtfertig getroffen hat.“

Die Stadtverwaltung wird das Urteil nun sorgfältig auswerten. Anschließend wird transparent beraten, welche realistischen Möglichkeiten es für den Standort künftig gibt. Dabei werden selbstverständlich auch die Anliegen des Stadtteils sowie das große Engagement des Fördervereins in die Überlegungen einbezogen.

Oberbürgermeister Letz: „Mir ist wichtig, dass wir diese Diskussion auch nach dem Urteil mit Respekt und Sachlichkeit führen. Das Verwaltungsgericht hat die Rechtslage entschieden. Die Aufgabe der Kommunalpolitik bleibt es nun, verantwortungsvoll mit den Erwartungen der Menschen und den finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt umzugehen.“


Symbolfoto: Justitia, Pixabay.com

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