Auch Spielplätze und Parks im Fokus

Kommunaler Vollzugsbeamter bei Kontrolle durch Scooter-Fahrer verletzt


Gegen 19.44 Uhr bemerkte die Zivilstreife des KVD einen Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs, der verbotswidrig die für ihn gesperrte Fußgängerzone befuhr. Bei dem Versuch den Fahrer zusammen mit einer uniformierten Streife in der Mannheimer Straße auf Höhe der Zufahrt zum Eiermarkt zu stoppen, steuerte der Fahrer sein Fahrzeug geradewegs auf einen uniformierten Beamten des Vollzugsdienstes zu.

Aufgrund der deutlich überhöhten Geschwindigkeit des Elektrokleinstfahrzeugs stieß der Fahrer mit dem Beamten zusammen und verletzte diesen so, dass dieser seinen Dienst abbrechen musste, um im Krankenhaus behandelt zu werden. Der Fahrer selbst verletzte sich nach dem Zusammenstoß durch einen Sturz an der Hand und am Bein und musste ebenfalls zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Bei einer Überprüfung des Elektrokleinstfahrzeugs stellte sich heraus, dass dieses technisch verändert war. Das Fahrzeug erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h. Die technische Veränderung des Fahrzeugs wirkte sich in der Art negativ auf das Fahrzeug aus, dass der Elektromotor beim Beschleunigen Rauch entwickelte und drohte Feuer zu fangen.

Der Sachverhalt wurde durch eine hinzugezogene Streife der Polizeiinspektion Bad Kreuznach dokumentiert und das Fahrzeug sichergestellt. Gegen den Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs wird nun unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Vollzugsdienst kontrolliert Spielplätze: Drogen und getunte Scooter sichergestellt

Der kommunale Vollzugsdienst der Stadt Bad Kreuznach hat vergangene Woche verstärkt Spielplätze und Parks im Stadtgebiet kontrolliert. Die Kontrollen wurden sowohl in Uniform als auch in Zivil durchgeführt.

Gemäß Paragraf 4 der Grünanlagensatzung der Stadt Bad Kreuznach gelten für die Nutzung der Spielplätze Zeit- und Altersbeschränkungen. Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Cannabis sind ebenfalls verboten. Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest.

Mitte der Woche wurden auf dem Spielplatz im Korellengarten bei einem 20-Jährigen knapp 100 Gramm Haschisch und Cannabis sichergestellt. Zudem wurde bei einem 15-Jährigen, der nach eigenen Angaben unter Cannabiseinfluss stand, eine illegale E-Zigarette sowie ein technisch veränderter Scooter sichergestellt, der eine Geschwindigkeit von etwa 35 km/h erreichen kann.

Am Freitag, 16. Oktober, kam es auf dem Spielplatz des Kleingartenverein Weyroth zu einem weiteren Vorfall. Dort stellten die Einsatzkräfte nach mehreren vergeblichen Versuchen des Fahrers, sich der Kontrolle zu entziehen, ebenfalls eine E-Zigarette und einen technisch veränderten Scooter sicher, der eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h erreichen kann. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h.


Archivfoto: Fahrzeug des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach. Foto: Isabel Gemperlein

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