Der "Bauturbo" in Bad Kreuznach
Mehr Wohnraum schneller möglich machen

Auch in Bad Kreuznach wird Wohnraum dringend gebraucht. Der sogenannte Bauturbo soll dabei helfen, Wohnbauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauvorhaben einfacher und zügiger geprüft werden.
Gesetzesgrundlagen
Grundlage dafür sind neue Regelungen im Baugesetzbuch. Diese können Sie nachlesen auf den jeweiligen Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die wichtigsten Seiten haben wir Ihnen nachstehend verlinkt.
- § 31 (3) BauGB
Erweiterte Befreiung: Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus. Gilt nun allgemein – nicht mehr nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Regelung gilt unbefristet
- §34 (3b) BauGB
Abweichung im Innenbereich: Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich können auch zugelassen werden, wenn sie sich nicht vollständig in die nähere Umgebung einfügen. Regelung gilt unbefristet
- § 246e BauGB
Sonderregelung (: Wohnbauvorhaben können trotz entgegenstehender bauplanungsrechtlicher Vorschriften zugelassen werden – mit Zustimmung der Gemeinde und unter Würdigung nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange. Regelung gilt bis 31.12.2030

Was bedeutet das konkret?
Der Bauturbo eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, wenn neuer Wohnraum in Form zusätzlicher Wohneinheiten beziehungsweise zusätzlicher Wohnungen geschaffen werden soll.
Davon können zum Beispiel profitieren:
- Anbauten oder Aufstockungen, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen,
- zusätzliche Wohnungen auf bereits bebauten Grundstücken,
- die Bebauung von Grundstücken im hinteren Bereich, wenn dort neue Wohneinheiten geschaffen werden,
- die Umnutzung vorhandener Gebäude zu Wohnzwecken, wenn dadurch zusätzliche Wohnungen entstehen.

Wichtig ist:
Der Bauturbo gilt nur für Vorhaben, mit denen zusätzliche eigenständige Wohneinheiten geschaffen werden. Reine Erweiterungen bestehender Wohnungen oder bestehenden Wohnraums fallen nicht darunter.
Außerdem ist nicht jedes Vorhaben automatisch zulässig. Die Stadt Bad Kreuznach prüft jeden Einzelfall sorgfältig.
Die Stadt entscheidet im Einzelfall
Ein Vorhaben kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt zugelassen werden. Dabei wird geprüft, ob das Bauvorhaben zu den städtebaulichen Zielen der Stadt passt und ob öffentliche Belange sowie nachbarliche Interessen berücksichtigt sind.
Die Zustimmung kann auch mit Bedingungen verbunden werden, zum Beispiel zu Themen wie Klima, Mobilität, städtebaulicher Qualität und gefördertem Wohnraum.
Grundlage in Bad Kreuznach
Die Stadt Bad Kreuznach wendet den Bauturbo nach einer eigenen Leitlinie an.
Beratung und Beschlussfassung
Die Leitlinien wurden vor der Beschlussfassung in mehreren politischen Gremien ausführlich diskutiert und beraten:
- Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 04.02.2026
- Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 10.03.2026
- Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 14.04.2026
- Ortsbeirat Bad Münster am Stein-Ebernburg 27.04.2026
- Ortsbeirat Bosenheim 07.05.2026
- Ortsbeirat Planig 11.05.2026
- Ortsbeirat Ippesheim 28.05.2026
- Ortsbeirat Winzenheim 03.06.2026
- Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 09.06.2026
- Stadtrat - Beschlussfassung 25.06.2026
- Ratsinformationssystem: Drucksachennummer 26/134-3-1
Aktuelle Übergangsregelung
Ein Teil der Leitlinien kann derzeit noch nicht angewandt werden:
Die unter Ziffer 3.3 vorgesehene Delegation der Zuständigkeit für die Zustimmung ist aktuell noch nicht möglich. Der Grund dafür ist, dass die dafür erforderliche Anpassung der Hauptsatzung voraussichtlich erst im August/September 2026 erfolgt.
Bis dahin gilt:
- Alle Bauturbo-Anträge werden zunächst im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr behandelt.
- Anschließend werden sie dem Stadtrat vorgelegt.
- Liegt ein Vorhaben in einem Ortsteil, wird zuvor zusätzlich der jeweilige Ortsbeirat angehört. Dies gilt auch nach Änderung der Hauptsatzung.
Kommt Ihr Vorhaben in Frage?
Bitte prüfen Sie vorab folgende Punkte:
- Sie planen ein Wohnbauvorhaben mit der Schaffung neuer Wohneinheiten (Wohnungen)
- Das Grundstück liegt im Stadtgebiet Bad Kreuznach.
- Das Grundstück liegt nicht in einem Bereich, der laut Leitlinie ausgeschlossen ist.
- Ihr Vorhaben ist nicht bereits nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen genehmigungsfähig.
- Sie sind bereit, innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau zu beginnen.
- Sie sind bereit, den Bau innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn fertigzustellen.
- Sie sind bereit, die in der Leitlinie vorgesehenen Anforderungen vertraglich zu übernehmen.
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, kann Ihr Vorhaben möglicherweise über den Bauturbo geprüft werden.
Bitte zuerst beraten lassen

Bevor Sie einen Antrag stellen, ist ein Gespräch mit der unteren Bauaufsichtsbehörde verpflichtend. So kann frühzeitig geklärt werden, ob der Bauturbo überhaupt anwendbar ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die unabgestimmt im Rahmen des Bauturbos eingereicht werden, zunächst zurückgewiesen werden.
Ein Gespräch vereinbaren Sie bitte mit
Stadtbauamt – Abteilung Bauaufsicht | Bad Kreuznach
E-Mail bauaufsicht@bad-kreuznach.de
Telefon 0671 800-725
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Ablauf in fünf Schritten

Schritt 1: Beratungsgespräch
Mit der Bauaufsicht wird besprochen,
- ob der Bauturbo für Ihr Vorhaben grundsätzlich in Frage kommt,
- welche gesetzliche Regelung angewendet werden kann,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Schritt 2: Antrag einreichen
Anschließend reichen Sie den Bauantrag zusammen mit dem Antrag auf Anwendung des Bauturbos ein.

Schritt 3: Prüfung durch die Stadt
Die Stadt entscheidet innerhalb von drei Monaten über die Zustimmung. Wenn eine Bürgerbeteiligung notwendig ist, kann sich die Frist um bis zu einen Monat verlängern.
Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn die Vollständigkeit der Unterlagen durch die Bauaufsicht bestätigt wurde.

Schritt 4: Vereinbarungen absichern
Wenn die Stadt zustimmt, werden die vereinbarten Anforderungen rechtlich abgesichert – zum Beispiel durch einen städtebaulichen Vertrag oder durch Auflagen in der Baugenehmigung.

Schritt 5: Baugenehmigung und Baubeginn
Erst nach der weiteren Prüfung kann die eigentliche Baugenehmigung erteilt werden. Die Zustimmung zum Bauturbo allein ersetzt diese Genehmigung nicht.
Was Sie außerdem wissen sollten
- Bauvoranfragen sind im Bauturbo-Verfahren nicht vorgesehen.
- Alle anderen gesetzlichen Vorgaben bleiben bestehen, zum Beispiel aus der Landesbauordnung, dem Naturschutz, dem Wasserrecht oder dem Denkmalschutz.
- In den Ortsteilen wird vor einer Entscheidung immer auch der Ortsbeirat angehört.
- Der Stadtrat wird regelmäßig über die eingegangenen Anträge informiert.
