KEIN GENERELLES VERBOT IN BAD KREUZNACH

Feuerwerk an Silvester: Appell zu umsichtigem und maßvollem Abbrennen


„Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger dazu anhalten, Feuerwerkskörper auf sicheren Plätzen abzubrennen, damit niemand verletzt wird oder Sachschäden entstehen“, appelliert Oberbürgermeister Emanuel Letz. Auch solle jeder für sich prüfen, ob und wie viel Feuerwerk unter Berücksichtig von Lärm- und Umweltschutz und der Gesundheit anderer angemessen sei. „Auch viele Haus- und Wildtiere leiden unter der lauten Böllerei“, gibt der Oberbürgermeister hinsichtlich des Tierwohls zu bedenken. Nach den zurückliegenden Jahren der Pandemie habe er aber auch Verständnis für alle, die sich zu Silvester an Raketen erfreuen möchten.

Das Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester ist grundsätzlich erlaubt und muss nicht genehmigt werden. So genannte pyrotechnische Gegenstände dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um Brände vorzubeugen, ist das Abfeuern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kindergärten und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern verboten.

Darüber hinaus können Böller in dicht besiedelten Stadtteilen untersagt werden, womit jedoch Gebiete in Großstädten gemeint sind. In der Bad Kreuznacher Neustadt und rund um die Brückenhäuser sieht die Stadtverwaltung demnach keine konkrete Gefahr für ein generelles Feuerwerksverbot.


Archivfoto: Silvesterfeuerwerk 2019 von der Kauzenburg aus gesehen

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