Unermüdlich beseitigen Georg Bürger und seine Mitarbeiter den Müll und verhindern damit Schlimmeres. Bis zu 500 Kilo pro Einsatz, täglich. Stellt er Anwohner zur Rede, wird er mittlerweile beschimpft und bedroht. In Handschuhen wühlt er im Müll und findet dort immer wieder Dokumente mit Namen und Anschrift. Dies meldet er dem Kreis, der Behörde, die dafür zuständig ist die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Doch das scheint fast unmöglich:
So heißt es beispielweise: „Der Anmelder hat den Sperrmüll nach glaubhaften Angaben rechtzeitig bereitgestellt, entgegenstehende Angaben liegen uns nicht vor. Rechtlich ist es dem ursprünglichen Anmelder nicht anzulasten, wenn Dritte die Situation ausgenutzt und eigenen Unrat beigestellt haben („Vermehrung“). Die Verantwortlichkeit für diesen zusätzlichen Abfall liegt allein bei den jeweiligen Verursachern.“
Oder. „Der nun verbliebene Abfall kann keinem Verursacher mehr zugeordnet werden. Die vorliegenden Indizien wurden umfänglich ausgeschöpft. Um eine Beseitigungsverfügung erlassen oder Ersatzvornahme durchführen zu können, muss behördlicherseits bewiesen werden, welcher Täter welchen Abfall dort abgelagert hat. Dies ist uns leider nicht möglich, sodass nun nach der Regelung des § 16 Abs. 3 LKrWG die Stadt Bad Kreuznach für die Beseitigung der Ablagerung zuständig ist.
Kommt es mal zu einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren., machen städtisches Ordnungsamt und die Untere Abfallbehörde des Kreises folgende Erfahrung: In der Verhandlung erklärte der Beschuldigte, dass ihm der Sack, der zur korrekten Entsorgung im Hof bereitgestanden habe, gestohlen worden sei. Das Verfahren endete mit dem Freispruch. Nach der Verhandlung rief der Richter den Zeugen vom städtischem Ordnungsamt zu sich und erklärte diesem, dass er dem Mann nicht geglaubt habe, ihm aber die Ordnungswidrigkeit nicht nachzuweisen war. „Das ist kein Einzelfall. Es ist kaum zu glauben, wieviel Müll in dieser Republik „gestohlen“ oder „anonym“ vor das Haus gelegt wird. Aussage: „der gehört mir nicht“, so der OB. Das belegen die vielen Verfahren bzw. Anzeigen, die wie folgt enden: „der Verursacher konnte nicht ermittelt werden“.
Die Kosten für die Beseitigung des illegalen Mülls belasten den städtischen Haushalt immens. Für 300 Tonnen zahlten die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Müllgebührenzahler, im Vorjahr 450.000 Euro. „Dies ist den Bürgern nur sehr schwer zu vermitteln“, ärgert sich der Oberbürgermeister, der den Kreis auffordert, gemeinsam mit der Stadt konsequenter gegen die Müllsünder vorzugehen.
Ein Hauptproblem ist der viele Müll, den die Gastronomie, in blauen Säcken abgestellt, hinterlässt. In den Konzessionen der Betriebe sei festgehalten, dass diese selbst für eine ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich sind. Der Oberbürgermeister möchte daher prüfen lassen, ob zentrale Sammelstellen in der Innenstadt mit verschließbaren Behältern aufgestellt werden können. Die anfallenden Kosten sollen über eine Umlage auf die nutzenden Betriebe finanziert werden.
Foto: Kaum weggeräumt liegt dort wieder neuer Müll, in der Müllergasse/Ecke Wilhelmstraße. Foto: Georg Bürger
