Weitere gemeinsame Einsätze geplant

Gemeinsame Gaststättenkontrollen von Kommunalem Vollzug und Polizei


In einem Fall musste der Betrieb geschlossen werden, da keine Schankerlaubnis für den erfolgten Ausschank alkoholischer Getränke vorlag. In einem Café stellten die Einsatzkräfte Mängel bei den erforderlichen Schulungsnachweisen der Mitarbeiter zum Betreiben von Geldspielgeräten fest. Somit durften keine Geldspielgeräte betrieben werden. Die Spielgeräte wurden versiegelt. In einer Spielhalle wurde festgestellt, dass ein Kunde nicht der erforderlichen Alterskontrolle unterzogen wurde.

Diese Ordnungsverstöße werden im Anschluss an die zuständige Behörde zur weiteren Prüfung übergeben. Neben der Prüfung ordnungsrechtlicher Vorschriften erfolgten auch Personenkontrollen.

Die gemeinsamen Kontrollen dienen der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und der konsequenten Durchsetzung geltender Vorschriften in Bad Kreuznach. Weitere gemeinsame Einsätze des Kommunalen Vollzugsdienstes und der Polizeiinspektion Bad Kreuznach sind in Planung.

Weitere Kontrollen in Kiosken, Gemischtwarenläden und Handyshops

Die sichergestellten Gegenstände. Foto: Kommunaler Vollzugsdienst Stadt Bad Kreuznach 


Am Dienstag, 10. März, führte der kommunale Vollzugsdienst, teilweise gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, ab 10 Uhr ganztägig umfangreiche Kontrollen in verschiedenen Kiosken, Gemischtwarenläden und Handyshops durch. Hauptaugenmerk war die Kontrolle der Preisangabenverordnung sowie die Einhaltung des Verpackungsgesetzes (Pfand- und Rücknahmepflicht).

Insgesamt wurden 21 Läden im Stadtgebiet kontrolliert. In fünf von 21 Läden gab es keinerlei Beanstandungen. In drei Fällen musste die Lebensmittelkontrolle der Kreisverwaltung hinzugezogen werden. In 16 Läden waren Mängel bezüglich der Preisangabenverordnung und des Verpackungsgesetzes festzustellen. Darüber hinaus wurden in insgesamt fünf Läden eine nicht geringe Menge an unverzollten Zigaretten und Vapes, sowie Snus Tabak (in Deutschland verboten) und ein Luftgewehr samt Munition sichergestellt.

In der Vergangenheit war einer der Handyshops immer wieder mit verschiedenen Verstößen in Erscheinung getreten und im Rahmen von Jugendschutzkontrollen benannt worden, was den Verkauf illegaler Vapes an Minderjährige angeht. Auch hier wurde eine nicht geringe Menge an verbotenen Vapes und Snus Tabak sichergestellt.

Die sichergestellten Gegenstände werden im Anschluss an die zuständigen Behörden zur weiteren Prüfung übergeben.


Großes Foto: Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugs und der Polizei auf einer gemeinsame Streife. Archivfoto: Isabel Gemperlein

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