Jugendamt

Vertragsverhandlungen: Noch weiterer Gesprächbedarf bei Stadt und Kreis notwendig


Hierzu zählen unter anderem die Verrechnung der Schlüsselzuweisungen und die Frage der internen Leistungsverrechnung. Darüber hinaus besteht auch noch keine Einigkeit hinsichtlich der Kostenanteile für die Kindertagesstätten. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt eine besondere Gestaltungsfreiheit bei Bedarfsplanung und Steuerung in den Kindertagesstätten. Mit dieser Eigenständigkeit unterscheidet sie sich von allen anderen Kommunen im Landkreis. Aus Sicht der Kreisverwaltung muss daher eine Interessensquote, wie sie im Landesfinanzausgleichsgesetz vorgesehen ist, Berücksichtigung finden.

Beide Seiten hoffen, dass im Januar eine abschließende Einigung auf Verwaltungsebene ausgehandelt werden kann. „Die Entscheidung liegt aber letztlich bei Stadtrat und Kreistag“, machen die Landrätin und die Oberbürgermeisterin deutlich.


Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

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