Von Montag, 13. Juli, bis zum Ende der Sommerferien (14. August) werden folgende Straßen oder Straßenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt und als Spielstraßen beschildert:
- die Mathildenstraße im Pariser Viertel. Der mittlere Bereich wird voll gesperrt und durch fest installierte, rot-weiße Pfosten gesichert; für Bewohner bis zur Sperrung frei.
- die Jungstraße zwischen Bahnstraße und Baumgartenstraße; Abschnitt wird voll gesperrt und durch Pfosten gesichert.
- die Rheinstraße zwischen Waldemarstraße und Mittlerer Flurweg. Der Abschnitt wird zusätzlich durch mobile Poller an den Eingängen gesichert. Die Einfahrt für die Bewohner bleibt möglich, jedoch besteht Halteverbot auf beiden Straßenseiten.

In den Spielstraßen können sich Kinder und Jugendliche gefahrlos aufhalten, Softball spielen, mit Kreide malen, Skateboard fahren oder Fahrrad fahren lernen. Auch die Richard-Wagner-Straße in Höhe der Dr. Martin-Luther-King Grundschule bietet sich zum Spielen und Aufenthalt für Kinder und Jugendliche gut an, da der Straßenabschnitt bereits dauerhaft durch Poller beruhigt und weitgehend autofrei ist. Es gilt dort Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigter Bereich, unter 10 Kilometer pro Stunde).
„Das Ordnungsamt hat zügig den Beschluss zur Einrichtung von Spielstraßen umgesetzt“, freut sich Ordnungsdezernent Markus Schlosser.
Definition Spielstraße
Eine Spielstraße ist durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gekennzeichnet. Sie ist für Fahrzeuge gesperrt, ein Durchgangsverkehr ist also nicht erlaubt. Ein Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, zeichnet eine Spielstraße aus. Kommunalverwaltungen können „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen, das heißt eine entsprechende Straße wird für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Großes Bild: Mit diesem Schild werden die Autofahrer an den Ortseingängen von Bad Kreuznach freundlich aufgefordert, im Stadtgebiet für die Kinder in den Sommerferien Tempo 30 zu fahren.
