In dem zweiten Gutachten soll unter anderem geklärt werden, ob ein Widerruf durch die Exekutive möglich ist, wenn eine große kreisangehörige Stadt die Trägerschaft für das Jugendamt bereits vor Erlass des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) innehatte, oder ob dazu gesetzgeberische Maßnahmen nötig sind. Sobald das neue Gutachten vorliegt, soll das verschobene Gespräch mit Kaster-Meurer und Landrätin Bettina Dickes nachgeholt werden, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Staatssekretärin hofft aufgrund der aktuell schwierig vorhersehbaren Lage auf einen gemeinsamen Termin im Sommer.
„Ich bin sehr dankbar, dass es in der Angelegenheit trotz der Corona-Krise weitergeht“, freut sich Oberbürgermeisterin Kaster-Meurer über die Mitteilung aus Mainz. „Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten und vor allem der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Jugendamtes zu finden“, schließt sie sich dem Wunsch des Familienministeriums an.
Ministerium: Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes berücksichtigt nicht alle rechtlichen Aspekte
In einer E-Mail vom 7. April hatte das Ministerialbüro die Oberbürgermeisterin bereits über die beabsichtigten Schritte informiert. Darin heißt es: „Unser Haus hat sich sehr intensiv mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes auseinandergesetzt. Nach hiesiger Einschätzung bleiben in dem Gutachten wichtige rechtliche Aspekte unberücksichtigt. Da der Widerruf zur Bestimmung eines öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ein Akt von grundsätzlicher kommunal- und fachpolitischer Bedeutung ist, werden wir zeitnah ein zweites wissenschaftliches Gutachten zur Frage in Auftrag geben.“
Die Schreiben werden auch an die Stadträte und die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses verschickt.
Foto: Das städtische Amt für Kinder und Jugend sitzt im Behördenhaus in der Wilhelmstraße 7-11.
