Die Absicherung hat der Eigentümer selbst innerhalb von zwei Tagen vorgenommen. Die städtische Bauaufsicht wird weitere statische Untersuchungen am Gebäude veranlassen.
Die Absicherung hat der Eigentümer selbst innerhalb von zwei Tagen vorgenommen. Die städtische Bauaufsicht wird weitere statische Untersuchungen am Gebäude veranlassen.