Gerade für die kleinen Lädchen in der Innenstadt sei dies eine sehr charmante Lösung, findet der Beigeordnete, der für die intensive Nutzung der landesweiten Regelung zur Sonntagsöffnung wirbt. Die Öffnungsoption gilt für das ganze Stadtgebiet und umfasst alle Geschäfte, deren Sortiment überwiegend Badegegenstände, Devotionalien, Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, frische Früchte, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Bild- und Tonträger, Zeitungen und Zeitschriften umfasst; zudem Läden, die Waren mit einem spezifischen „Kreuznacher Charakter“ verkaufen. „Eben genau das, was wir in der Altstadt schon haben“, sagt Schlosser, „und auch gerne noch erweitern möchten.“
Er lädt interessierte Geschäftsinhaber daher ein, sich beim Gewerbeamt zu informieren, ob das Sortiment auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden darf – „damit wir im Frühjahr 2019 den Kreuznachern und ihren Gästen den Stadtbummel noch attraktiver gestalten können.“
Informationen und Kontakt: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Gewerbe und Gaststätten, Brückes 2-8, Stephanie Orben, Zimmer 234, Telefon 0671/800-176, E-Mail: stephanie.orben@bad-kreuznach.de
Archivfoto: Die Fußgängerzone von Bad Kreuznach
