Im Bebauungsplan waren die drei alten Bäume − eine Stieleiche, ein Götterbaum und eine Krim-Linde − als dauerhaft zu erhaltend festgehalten worden. Der Investor und Grundstücksbesitzer hatte diese vergangene Woche ohne Erlaubnis der Behörden gefällt.
Die Stadt hat den Vorgang nun an die Kreisverwaltung weitergegeben; dort wird das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht. Dazu wird in einem ersten Schritt ein städtische Baumkontrolleur und -pfleger den Wert der gefällten Bäume ermitteln – denn dieser ist Voraussetzung für das Tätigwerden der Bußstelle des Kreises. Nach Wunsch der Stadt soll für jeden Baum ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrebt werden.
Des Weiteren fordert die Stadt eine Nachpflanzung durch den Grundstücksbesitzer. Sobald der Wert der gefällten Bäume feststeht, soll annähernd gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Da der Behörde die Dringlichkeit zum Handeln voll bewusst ist, sollen die neuen Bäume so schnell wie möglich gepflanzt werden.
Foto: Sebastian Huck / Stadtverwaltung
