Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach musste 2014 in zwei von der Kreuznacher Diakonie betriebene Seniorenwohnheime ausrücken. Die Kreuznacher Diakonie klagte daraufhin gegen die Stadt, da es sich bei den fünf vor Gericht anhängigen Fällen nicht um „Falschalarme“ der Brandmeldeanlage gehandelt habe. Infolge der Rauchentwicklung durch das angebrannte Essen habe tatsächlich eine Gefahr für die Bewohner bestanden. In diesem Fall könne sie nicht zur Kostentragung des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen herangezogen werden.
Der Pauschalsatz für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen beträgt in Bad Kreuznach aktuell 597,64 Euro zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde, also insgesamt 601,14 Euro.
