- Einführung einer Kurzparktaste für alle Parkscheinautomaten mit der Möglichkeit, zwölf Minuten für 20 Cent zu parken.
- Einführung eines Tageshöchstsatzes von zwei Euro an Sonn- und Feiertagen an allen Parkautomaten der Tarifzone 2
Das heißt, diese Reglungen werden – bis auf die neu einzuführende Payment App − bereits seit zwei Jahren praktiziert.
Der Planungsausschuss wird heute lediglich die Anpassung der Rechtsvorschrift „Gebührenordnung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach über die Erhebung von Parkgebühren für öffentliche Parkflächen“ (Gebührenordnung) als formellen Schritt vornehmen: Dieser ist die rechtliche Umsetzung der 2016 bereits gefassten Beschlüsse. An den Parkautomaten wurden die Beschlüssen bereits 2016 umgesetzt und aktuell wird sich hierdurch nichts ändern. Die Beratung und Beschlussfassung in den Gremien stellt damit ein formaler Akt dar.
Darüber hinaus hat die SPD-Stadtratsfraktion am 1. Juni einen Antrag gestellt, die Parktarife im Zusammenhang mit der − seit dem Beschluss des Stadtrates von Juni 2016 veränderten − Verkehrs- und Parksituation zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Über diesen Antrag wird im nächsten Stadtrat am 30. August beraten.
