Wahrscheinlich wird die Gesamtsumme für die Bäume (also 34.250 Euro) nicht ausgeschöpft werden können, da man die Bäume nur bis zu einem bestimmten Alter versetzen kann und damit auch der Preis dafür begrenzt ist. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans muss der Bauherr zusätzlich auf dem Grundstück zehn Bäume in einer Mindestqualität pflanzen. Der nicht ausgeschöpfte Betrag aus dem Wert der gefällten Bäume muss für eine höhere Qualität als gefordert eingesetzt werden.
„Außerdem“, so die Stadtvorstandsmitglieder weiter, „ist es wichtig, dass der Betrag nur für den Erwerb der Bäume selbst herangezogen wird und nicht auch für die Pflanzkosten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Fällen der wichtigen, stadtbildprägenden Bäume gegenüber eventuellen Mehrkosten bei der Baustelleneinrichtung günstig ist!“
