In seiner Sitzung am 30.03.2017 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, an der Versteigerung des Bahnhofsgebäudes in Bad Münster am Stein- Ebernburg mit einem Gebot bis zum 105.000,00 € teil- zunehmen.
Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte die Verwaltung die Eigentümerin leider erfolglos um die Übersendung eines Verkehrswertgutachtens gebeten. Bis zur Stadtratssitzung lagen leider nur das Exposé und eine grobe Schätzung des Sanierungsbedarfs aus dem Jahr 2007 vor.
Daraufhin hat die Verwaltung am Freitagmorgen die telefonische Gebotsabgabe gemäß Stadtratsbeschluss beim Auktionshaus angemeldet.
Bedauerlicherweise musste der Stadtvorstand den Ratsbeschluss im Laufe des Vormittags aussetzen, da erst zu diesem Zeitpunkt ein Verkehrswertgutachten mit einem Wert in Höhe von 1,00 Euro vorlag. Der Ankauf einer Immobilie, deren Verkehrswert 1,00 Euro beträgt, zu einem Preis in Höhe von mindestens 79.000 Euro, ist gemäß Gemeindeordnung nicht zulässig.
„Wir hätten uns die mehrstündige und sehr kontroverse Diskussion im Stadtrat ersparen können, wenn der Verkehrswert zu diesem Zeitpunkt bereits festgestanden hätte“, bedauert die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
