Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer begrüßt die Entscheidung des Gerichtes. „Das Angebot von innenstadtrelevanten Konsumgütern in diesem Ausmaß hätte unserer Stadt Kaufkraft wegzogen. Auch würden unsere Möbelgeschäfte diesen Möbelriesen nicht verkraften“. Die Stadt Bad Kreuznach hat wie Ingelheim und Meisenheim in der Gerichtsverhandlung ihre Argumente gegen diese Großvariante vortragen können.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Bingen in Berufung gehen oder die Zulassung Berufung beantragen wird.
