In ihrem Abwägungsprozess war für die ADD der ausschlaggebende Grund, dass „das gesamte System der Gradierwerkbewässerung seine vielen Jahren keine funktionstüchtige Gesamteinheit mehr darstellt“.
In den sehr „umfangreichen Abstimmungs- und Abwägungsprozess“ waren neben die Stadt, die Unteren Denkmalpflegebehörde und die Generealdirektion Kulturelles Erbe (GDKE) einbezogen. Die GDKE war ursprünglich gegen den von der Stadt beantragten Abriss und hatte die ADD um eine Entscheidung gebeten.
Das weitere Vorgehen hängt von der Entscheidung über die Bewerbung der Stadt für die Landesgartenschau 2022 ab.
Foto: Die Saline Ost im Bad Münsterer Kurpark darf abgerissen werden.
