Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Angestelltenprüfung (AL I)
Der Verwaltungslehrgang I ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und gewissermaßen die "Grundausbildung" für eine Verwaltungstätigkeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD möglich. Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt und endet mit dem Abschluss als "Verwaltungsfachkraft". Dieser Abschluss ist mit der Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten gleichwertig. Sofern keine Prüfungspflicht vorliegt, kann der Verwaltungslehrgang I nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr besucht werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen hier nicht. Die Anmeldungen/Abmeldungen erfolgen durch die Behörde bzw. den Arbeitgeber.
Schulleiter: | Emanuel Letz Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach |
Studienleiterin: | Daniela Stein Tel. 0671 800-464 E-Mail: daniela.stein@bad-kreuznach.de |
Geschäftsführung/ Verwaltung: | Christine Gebhard Tel. 0671 800-312 E-Mail: christine.gebhard@bad-kreuznach.de |
Vorsitzende des Prüfungsausschusses: | Nicola Trierweiler |
Zulassungsvoraussetzung: (Zu beachten: regionale Zuständigkeit der KSI!) | Mindestwartezeit von einem Jahr, gerechnet vom Tage der Einstellung an (siehe hierzu auch ⇒ "Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ...") |
Unterrichtsort: | KSI-Schulungsraum, Verwaltungsgebäude Kornmarkt 5, Raum 3.05 (3. OG), 55543 Bad Kreuznach |
Unterrichtsmaterial: |
Die beiden Vorschriftensammlungen erscheinen im Maximilian-Verlag und können auf "https://mydvp.de" bezogen werden. Dort finden Sie u. a. auch Online-Fallbearbeitungen. |
Besuch des Vorbereitungslehr-ganges/Fehlzeiten: | Der Besuch des Lehrganges beim KSI Bad Kreuznach gilt als Dienst. Unterrichtsversäumnisse - auch stundenweise - (wegen Krankheit, Erholungsurlaub, dienstlicher Verhinderung usw.) sind von den Lehrgangsteilnehmer/innen schriftlich (mit Bestätigungsvermerk der Beschäftigungsbehörde) oder durch Vorlage einer Kopie des ärztlichen Attestes unverzüglich der Geschäftsführung (Frau Gebhard) zu erklären. Die Lehrbeauftragten sind aufgefordert, unangemeldete Anwesenheitskontrollen durchzuführen und Lehrgangsversäumnisse der Geschäftsführung zu melden bzw. im Klassenbuch zu vermerken. Über unentschuldigte Lehrgangsversäumnisse wird die Beschäftigungsbehörde unterrichtet. |
Unterrichtszeiten/ Ablauf des Lehrgangs: | Die Stoffvermittlung dauert ca. 2 1/2 bis 2 3/4 Jahre. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und ist gegliedert in vier Doppelstunden à 90 Minuten (Unterrichtsbeginn: 08:15 Uhr, Unterrichtsende: 15:15 Uhr). Eventuell kann es sein, dass die Stoffvermittlung zusätzlich samstags stattfindet. Sofern dies notwendig sein sollte, wird frühzeitig entsprechend informiert. Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht am KSI Bad Kreuznach statt. |
Lehrgangsklausuren: (⇒ siehe auch Prüfungsordnung) | In den Kernfächern
werden Klausuren von jeweils 120 Minuten geschrieben, deren Gesamtergebnis in die Gesamtnote der Prüfung mit 20 v. H. einfließt. |
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: (⇒ siehe auch Prüfungsordnung) |
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Sonstiges: | Um zu gewährleisten, dass während Ihrer Teilnahme an einem Lehrgang am KSI auch alle Informationen (z. B. aktueller Stundenplan) von uns bei Ihnen ankommen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, uns eventuelle Änderungen in Ihren persönlichen Daten, z. B. Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, unbedingt möglichst zeitnah mitzuteilen. Bezüglich der Erhebung persönlicher Angaben verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung. |
Druckversion der vorstehenden Informationen (PDF)
Anmeldevordruck zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Angestelltenprüfung
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zu einem Lehrgang am KSI Bad Kreuznach unbedingt die Angaben zur regionalen Zuständigkeit! (⇒ Regionale Zuständigkeit)