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Kommunaler Entschuldungsfonds
Kommunaler Entschuldungsfonds
Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen über den Konsolidierungsvertrag mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier einzuleiten.
Durch die Teilnahme am KEF-RP bietet sich für die Stadt Bad Kreuznach die Möglichkeit, den Stand der Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2009 mit rd. 27 Mio. € mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz um rd. 2/3 auf rd. 9,9 Mio. € zu reduzieren.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet die Kommune unter Beachtung der kommunalverfassungs- und gemeindehaushaltsrechtlichen Grundsätze eigenverantwortlich über die Teilnahme am KEF-RP.
Der jährliche kommunale Konsolidierungsbeitrag, den die Stadt Bad Kreuznach zu erbringen hat, beträgt mindestens 461.742 €.
Der vom Stadtrat am 28.06.2012 beschlossene Konsolidierungsvertrag wurde von der Präsidentin der damaligen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Dagmar Barzen, und der ehemaligen Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer am 12.07.2012 unterzeichnet.
Der Vertrag ist nachfolgend als pdf-Datei abrufbar:
Weitere bestehende Konsolidierungsverträge der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg:
Nachstehend können Sie den gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrags erforderlichen Konsolidierungsnachweis für das Jahr 2021 als pdf-Datei abrufen: