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- Leitungsarbeiten: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung in der Dürerstraße
- Kanalarbeiten: B 48 Höhe Saline Theodorshalle stadteinwärts gesperrt
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
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Sterbefälle
Sterbefälle
Allgemeine Informationen zur Beurkundung von aktuellen Sterbefällen
Alle Sterbefälle im Stadtgebiet Bad Kreuznach sind spätestens drei Werktage nach dem Todestag beim Standesamt Bad Kreuznach anzuzeigen.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet
Bei Sterbefällen außerhalb der o.a. Einrichtungen sind zur Anzeige dieses Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Für diese zuvor genannten Fälle (Ziffer 1-3) finden Sie nachfolgend die Sterbefallanzeige als Vordruck zum Ausfüllen, Ausdrucken und Unterschreiben
Sterbefallanzeige als PDF zum Ausfüllen und Drucken
In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut.
Notwendige Unterlagen:
- Todesbescheinigung mit Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod festgestellt hat)
- Aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes oder gültiger Personalausweis des/r Verstorbenen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Bad Kreuznach war
Des Weiteren sind je nach Lebenssituation des/r Verstorbenen notwendig:
a) Der/die Verstorbene war ledig:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/Geburtenregisterausdruck
b) Der/die Verstorbene war verheiratet:
- bei Eheschließung VOR dem 01.01.2009:
die Eheurkunde und Geburtsurkunde des/der Verstorbenen oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag/Eheregisterausdruck - bei Eheschließung NACH dem 31.12.2008:
Eheurkunde mit Angabe der Geburtenregister oder Eheregisterausdruck
c) Der/die Verstorbene war verwitwet:
- bei Eheschließung VOR dem 01.01.2009:
die Eheurkunde, Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag/Eheregisterausdruck mit Vermerk über den Tod des Ehegatten - bei Eheschließung NACH dem 31.12.2008:
Eheurkunde, Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, Sterbeurkunde oder Eheurkunde mit Angabe der Geburtenregister und Hinweis auf Tod oder Eheregisterausdruck
d) Der/die Verstorbene war geschieden:
- bei Eheschließung VOR dem 01.01.2009:
die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über die Scheidung oder Eheregisterauszug - bei Eheschließung NACH dem 31.12.2008:
Eheurkunde mit Hinweis über die Scheidung oder Eheregisterauszug
Bitte beachten:
Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich der Reisepass des Verstorbenen und seines Ehegatten benötigt.
Eine Bitte an die Bestatter bezüglich der Unterlagen:
Um eine schnellere und einfachere Beurkundung des Sterbefalles zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle vorhandenen Urkunden und Unterlagen von den Angehörigen anzufordern und möglichst komplett im Original beizufügen.
Gebühren:
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Sie erhalten drei gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherung und eine Urkunde für die Bestattung.
Weitere Urkunden werden Ihrem Wunsch entsprechend gegen Gebühr ausgestellt.
Sterbeurkunde: 12,- €
Zahlungsart:
bar, EC-Karte