Seniorenbeirat

Seniorenbeirat

Seniorenbeiräte stellen eine Möglichkeit der politischen Beteiligung älterer Menschen dar. In Rheinland-Pfalz sind lediglich 10 % der älteren Menschen als Mandatsträger/innen in Gemeinde- oder Stadträten und den Gremien der Landkreise repräsentiert. Dieser relativ geringen Interessenvertretung steht eine steigende Zahl kommunaler Seniorenbeiräte gegenüber. Die wachsende Anzahl älterer Menschen macht es geradezu notwendig, sich selbst zu engagieren, zu Wort zu melden und in einer Interessenvertretung tätig zu werden. Seniorinnen und Senioren möchten heute stärker als bisher aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und suchen nach Möglichkeiten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen einzubringen. Seniorenbeiräte bieten hier eine kompetente Form der Beteiligung älterer Menschen. Insbesondere in den Bereichen Bereichen Soziales, Verkehrsplanung, im Wohnungswesen, dem Kulturbereich und dem Gesundheitswesen kommt der Politik für ältere Menschen wachsende Bedeutung zu. Seniorenpolitik hat sich zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt.

Die Beteiligung von Seniorenbeiräten ist in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung geregelt. Die Beiräte haben das Recht, intern über alle Angelegenheiten - also auch Auftragsangelegenheiten - zu beraten, die die Belange von Seniorinnen und Senioren berühren. Bei Äußerungen gegenüber den gemeindlichen Organen sind sie jedoch auf Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommune beschränkt, die Seniorinnen und Senioren betreffen. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister hat auf Antrag des Beirats diese Angelegenheiten dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates kann der Stadtrat beschließen, zu bestimmten Beratungsgegenständen Vertreterinnen und Vertreter berührter Bevölkerungsteile - hier Seniorenbeiratsmitglieder -  zu hören; er kann einzelne Beratungsgegenstände mit ihnen auch erörtern. Entsprechendes gilt für die Ausschüsse.

Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Bad Kreuznach ist Anette Glöckner.

Der Seniorenbeirat wurde gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom 19.06.1991 eingerichtet.

Der Seniorenbeirat der Stadt Bad Kreuznach wird im Delegiertenverfahren besetzt und besteht aus 20 Vertreterinnen und Vertretern von politischen Parteien, dem Pflegestützpunkt, Wohlfahrtsverbänden, Trägern von Einrichtungen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kirchengemeinden sowie drei Seniorinnen/Senioren, die keiner Organisation angehören.

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