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Verfügungsfonds
Verfügungsfonds
Die Stadt Bad Kreuznach wurde im Jahr 2009 in das Städtebauförderprogramm Aktive Stadtzentren aufgenommen. Grundlage dafür bildet das integrierte Innenstadt-Entwicklungskonzept (ISEK), welches ebenfalls durch den Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach beschlossen wurde. Bestandteil des ISEK ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds unter Maßnahmenpaket D 04.
Ziel des Verfügungsfonds
Mit Hilfe des Verfügungsfonds können kleinere Maßnahmen und Aktionen in privat-öffentlicher Kooperation angestoßen und umgesetzt werden. Diese müssen dem Ziel der Stärkung der Innenstadt dienen, innerhalb des festgelegten Bereiches ihre Wirkung entfalten und dürfen nicht nur einzelnen Personen zugutekommen.
Fördergrundsätze
Die Gelder setzen sich dabei aus privaten und öffentlichen Mitteln zusammen. Die Finanzierung des Fonds muss zu 50% aus privaten Mitteln erfolgen. Dieser Anteil kann von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden und für investive, jedoch insbesondere auch für investitionsvorbereitende und -begleitende sowie für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.
· Beispiele für investive Maßnahmen sind:
Neugestaltungen von Straßen und Plätzen durch Beleuchtung, Möblierung, Kunst etc.
· Beispiele für investitionsvorbereitende und –begleitende Maßnahmen können sein:
Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltungsberatung, Workshops im Rahmen einer Umgestaltungsmaßnahme etc.
· Beispiele für nicht-investive Maßnahmen können sein:
gemeinsame Standortwerbung, Projekt-Internetauftritt, Corporate Design, etc.
Der übrige Anteil von 50% kommt aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen. Der Verfügungsfonds stellt jährlich ein Gesamtbudget von 20.000,- € bis zum 31.12.2021 bereit.
Allgemeine Fördervorraussetzungen
Die Entscheidung über Verwendung der Gelder geschieht durch ein lokales Gremium in Eigenregie. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller innerstädtischen Akteure abbilden. Es soll sich daher aus Anwohnern, Vertretern von Vereinen, Organisationen sowie engagierten Gruppen und Vertretern der Stadtverwaltung zusammensetzen. Das Quartiersmanagement übernimmt beratende Funktion.
Grundlage ist das integrierte Entwicklungskonzept für das Fördergebiet sowie die vorgelegte Richtlinie der Stadt Bad Kreuznach für die Gewährung von Fördergeldern aus dem Verfügungsfonds im Programm Aktive Stadtzentren Bad Kreuznach.
Die Richtlinie können Sie hier herunterladen.