Der Stadtrat kann nach § 44 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung bestimmter Angelegenheiten Ausschüsse bilden. Diese setzen sich entweder aus Ratsmitgliedern oder sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern zusammen.
Die Bildung der Ausschüsse und die Wahl der Mitglieder erfolgt regelmäßig im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stadtrates jeweils nach der Kommunalwahl (alle 5 Jahre, zuletzt 2014).
Die wichtigsten (freiwilligen) Ausschüsse in Bad Kreuznach:
Hauptausschuss
Zentraler, koordinierender Ausschuss, entscheidet u. a. über die Tagesordnung des Stadtrates sowie Personalangelegenheiten
Finanzausschuss
Maßgebliches Gremium für die Haushaltswirtschaft der Stadt, wird praktisch bei allen Angelegenheiten mit finanzieller Bedeutung tätig
Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr
Berät insbesondere über Angelegenheiten der Stadtplanung und -entwicklung sowie bedeutende Baumaßnahmen
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Konversion
Kulturausschuss
Sozialausschuss
Sportausschuss
Daneben müssen weitere Ausschüsse aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen gebildet werden.
Dies sind insbesondere:
Rechnungsprüfungsausschuss
Stadtrechtsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Schulträgerausschuss