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- Leitungsarbeiten: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung in der Dürerstraße
- Kanalarbeiten: B 48 Höhe Saline Theodorshalle stadteinwärts gesperrt
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
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Kirchenaustritte
Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz vor dem für den Wohnsitz zuständigen Standesbeamten erklärt.
Wenn Sie also in der Stadt Bad Kreuznach Ihren Hauptwohnsitz haben, ist der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft bei uns zu erklären.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin und bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Gebühr für die Erklärung beträgt 30,- € und ist hier in bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Den Austritt erklären kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt allerdings nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Austritt persönlich erklärt werden muss und nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden kann.
Wirksam wird der Austritt am Tage nach der Erklärung; die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.