Bauleitplanung

Allgemeine Informationen zum Bauleitplanverfahren

Allgemeine Informationen zum Bauleitplanverfahren

Was wird im Bebauungsplan festgesetzt?

Im Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken geregelt.

Aufbauend auf den Angaben des Flächennutzungsplanes setzt der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan die Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für ein genau begrenztes Teilgebiet des Gemeindegebietes rechtsverbindlich fest.

So wird im Bebauungsplan unter anderem Folgendes festgesetzt:

  • Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung)
  • Maß der baulichen Nutzung in Form von Geschossigkeit, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen, Grünflächen

Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches neu aufgestellt beziehungsweise geändert.

Das Baugesetzbuch im Internet: www.gesetze-im-internet.de/bbaug
(Angebot des Bundesministeriums der Justiz)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren

Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ist wesentlicher Bestandteil dieses formellen Verfahrens.

Frühzeitige Information und Beteiligung - Bürgererörterung

Das Team der Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt informiert Sie in einer öffentlichen Bürgererörterung frühzeitig über Anlass, Ziele und wesentliche Inhalte der Planung - je nach Planfall auch in Varianten.

Der Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Stadium eines Vorentwurfs. Zweck der Anhörung ist die Information und Diskussion über das Planungsvorhaben. Ihre frühzeitigen Anregungen werden in einem Protokoll festgehalten und den politischen Gremien im Rahmen der notwendigen Entscheidungen im weiteren Verfahren mit an die Hand gegeben.

In der örtlichen Presse erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung zu jeder Bürgererörterung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Nach der Bürgererörterung sind die Unterlagen des jeweiligen Bauleitplanverfahrens bei der Stadtverwaltung an folgenden Stellen einsehbar:

  • bei der Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Viktoriastraße 13 2. OG
  • im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Hochstraße 48 (Stadthaus)

Für körperlich eingeschränkte Menschen besteht die Möglichkeit, telefonisch Termine für eine Beratung im Stadtaus unter den Rufnummern 0671 800-742, 800-735 oder 800-749 zu vereinbaren.

Zusätzlich zu der formellen Offenlage werden die aktuellen Bauleitplanverfahren auf unserer Webseite gemäß Baugesetzbuch veröffentlicht.

Während der Auslegung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit (fristgerecht!) schriftlich Anregungen zu den Planungsinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Das Team der Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt prüft nach dem Ende der öffentlichen Auslegung alle eingegangenen schriftlichen Anregungen und bereitet für jeden einzelnen vorgetragenen inhaltlichen Aspekt einen begründeten Entscheidungsvorschlag an die Politik vor. Diese Beschlussvorschläge können eine Berücksichtigung Ihrer vorgetragenen Anregungen zur Planung, eine teilweise Berücksichtigung oder auch eine Nicht-Berücksichtigung vorsehen.

Der Rat der Stadt Bad Kreuznach entscheidet in gleicher Sitzung vor dem abschließenden Beschluss über den Bebauungsplan über alle einzelnen in der Offenlegung vorgebrachten inhaltlichen Anregungen. Hierbei hat er vor allem die öffentlichen Interessen, die mit der Planung verbunden sind, gegenüber den privaten Interessen sachgerecht abwägen.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung in den beiden Bad Kreuznacher Tageszeitungen erlangt der Bebauungsplan dann Rechtskraft: Er bestimmt als Ortsrecht verbindlich das Bauen in seinem Geltungsbereich. Über die so getroffenen Entscheidungen des Rates werden Sie mit Bezug zu Ihrer Anregung unmittelbar danach schriftlich informiert.

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