Neustadt

Sanierungsgebiet "Neustadt"

Festlegung des Sanierungsgebietes 2014

Die Stadt Bad Kreuznach hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Aktive Stadt ein Integriertes Innenstadt-Entwicklungskonzept erarbeiten lassen. Dieses ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der Innenstadt von Bad Kreuznach. Das Konzept wurde am 27.09.2012 im Stadtrat verabschiedet.

Das Konzept hatte zum Ergebnis, dass in der Innenstadt sowohl städtebaulich-funktionale als auch gestalterische Missstände vorliegen. Besonders auffällig war dabei die unterschiedliche städtebauliche Qualität einzelner Teilbereiche, wie der Historischen Altstadt mit spezifischen Problemen, jedoch auch spezifischen Chancen. Auf der Basis des Konzeptes wurde erkannt, dass es sinnvoll ist für diesen Bereich des Stadtgebietes Städtebauförderungsmaßnahmen nach §136ff BauGB anzuwenden.

Als Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:
Eine Erneuerung im Kernstadtbereich von Bad Kreuznach sollte, neben einer Modernisierung bzw. Sanierung renovierungsbedürftiger Bausubstanzen, eine Neuordnung und Entkernung von dicht bebauten Blockinnenbereichen, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommen, die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten, eine Verbesserung des Angebotes an öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Straßenräumen verfolgen.

Da die Missstände im öffentlichen wie im privaten Bereich gleichermaßen auftreten und aufgrund ihrer Komplexität und gegenseitiger Beeinflussung nicht unabhängig voneinander zu lösen sind, ist die Anwendung des Sanierungsverfahrens nach Baugesetzbuch ein umfassender und sinnvoller Lösungsansatz.

Zum Verfahren:
Um die Öffentlichkeit zu informieren und in das Verfahren einzubeziehen fand am 19.11.2013 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dort wurden die Ziele und das Verfahren dargestellt sowie Fragen beantwortet. Die Veranstaltung sowie das Ziel eine Sanierungssatzung zu erlassen stieß ausschließlich auf positive Resonanz. Die Bürger regten im Rahmen der Veranstaltung an, das Sanierungsgebiet zu erweitern. Diesem Wunsch wurde nachgekommen und die Abgrenzung des Sanierungsgebietes um den historischen und kleinteiligen Bereich zwischen Mühlenstraße, Fährgasse und Beinde ergänzt.
In einem weiteren Schritt wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB i.V.m. § 4 BauGB beteiligt. Die Träger öffentlicher Belange brachten keine Anregungen oder Bedenken vor, die zu einer Änderung des vorliegenden Satzungsentwurfes führten. 

Der Stadtrat hat daher am 20.02.2014 die Satzung zur Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes beschlossen.

Anpassung des Sanierungsgebietes in 2018

Planungsanlass

Das mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshaus "Holzmarkt 16" wurde zum Verkauf angeboten. Es prägt mit seiner unattraktiven Brandwand die südliche Raumkante des Holzmarkts, welcher mit dem repräsentativ gestalteten Kreisel (Rüdesheimer Straße / Hochstraße) den westlichen Eingang zur historischen Kernstadt markiert. Es ist Bestandteil des Fördergebiets "Aktive Stadt" und grenzt direkt an das Sanierungsgebiet "Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern". Das Areal befindet sich somit am Rand eines städtebaulich sensiblen und für die Stadtentwicklung bedeutsamen Bereichs. Der Verkauf der Immobilie bot einerseits die Chance einer dringend notwendigen Aufwertung und andererseits die Gefahr einer städtebaulichen Fehlentwicklung, die den übergeordneten Zielen der Innenstadtentwicklung entgegenstanden hätte.

Es lag daher im öffentlichen Interesse, dass die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Areals auf die Ziele und Maßnahmen des Sanierungs- und des Fördergebiets abgestimmt wurden. Hierzu bedurfte es wirksamer baurechtlicher und förderrechtlicher Steuerungsinstrumente. Deshalb wurde das Sanierungsgebiet um die entsprechenden Grundstücke 231/2, 34/4 und 231/9 erweitert. Auf Grund der speziellen Problematik in der Kreuznacher Neustadt und dem damit verbundenen Sanierungs- und Modernisierungserfordernis im Bereich privater Bausubstanz wurde es für sinnvoll erachtet den stadtbildprägenden Eingangsbereich in das Sanierungsgebiet „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ aufzunehmen.  

Um die Öffentlichkeit zu informieren und in das Verfahren einzubeziehen, hatte die Stadtverwaltung Bad Kreuznach die betroffenen Eigentümer angeschrieben und informiert. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB i.V.m. § 4 BauGB wurde bereits im Jahr 2013 vollumfänglich durchgeführt (inklusiv Erweiterungsbereich). Die Träger öffentlicher Belange brachten keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Das erweiterte Gebiet umfasst dieses Gebiet:















Die Satzung zum Sanierungsgebiet können Sie hiermit aufrufen.

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