Städtebauförderung

Städtebauförderung

Die Stadt Bad Kreuznach sieht sich, wie viele andere Städte auch, mit einer Vielzahl von Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert. Um dafür Lösungen und Bewältigungsstrategien zu entwickeln, hat der Bund Programme zur Städtebauförderung aufgelegt. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände
  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen

Die Stadt Bad Kreuznach hat ihre Herausforderungen erkannt und sich aktiv um die Aufnahme in Städtebauförderprogramme bemüht.

Die Programme der Städtebauförderung greifen die Herausforderungen auf, die sich für eine soziale, wirtschaftliche, demografische und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung ergeben. Die aktuellen Programme der Städtebauförderung in Bad Kreuznach sind:


Das Städtebauförderprogramm ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Derzeit wird das Städtebauförderprogramm evaluiert und zum 31.12.2024 abgerechnet und abgeschlossen werden.

Daher ist u.a. die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen leider nicht mehr möglich. 

Im integrierten Innenstadtentwicklungskonzept wird das Erfordernis der Aufnahme der Stadt Bad Kreuznach in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wie folgt beschrieben:

„Die Analyse der Innenstadt Bad Kreuznachs hat sowohl städtebaulich-funktionale als auch gestalterische Missstände offengelegt. Besonders auffällig ist die unterschiedliche städtebauliche Qualität der einzelnen Teilbereiche - Historische Altstadt und Südstadt - mit den jeweils spezifischen Problemen, aber auch spezifischen Chancen. Insgesamt sind Defizite im Untersuchungsbereich vorhanden, die sowohl die Standortsicherung einzelner Funktionen als auch die Sicherung der strukturellen Zusammenhänge gefährden können. Von enormer Brisanz ist hierbei die in großen Teilen vorhandene kleinteilige Baustruktur insbesondere in Teilbereichen der historischen Altstadt, die zusätzlich noch häufig mit Restriktionen aus dem Denkmalschutz versehen ist. Diese stellt zum einen eine Stärke der Stadt dar. In der Deckung der Angebotslücken mit zeitgemäßen Produkten kann dies zum anderen im Zusammenhang mit einer knappen Verfügbarkeit an potenziellen Entwicklungsflächen als eine der schwierigsten Aufgaben zur Verbesserung der Innenstadt von Bad Kreuznach angesehen werden. Neben den funktionalen Schwächen ist ein schleichender Imageverfall festzustellen, der durch Sanierungsstau an Gebäuden, Leerständen, teilweise Unverträglichkeit von Fußgänger- und motorisiertem Verkehr sowie Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum gekennzeichnet ist. Um die Innenstadt Bad Kreuznachs als zentralen Versorgungsbereich mit hoher Qualität zu erhalten, sind deshalb umfassende Maßnahmen erforderlich.“

„Ohne lenkende Maßnahmen seitens der Stadt und ohne Investitionen in öffentliche wie private Maßnahmen wird eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der Innenstadt nicht möglich sein. Die Stadt Bad Kreuznach ist dabei auf die Förderung der Stadtumbaumaßnahme durch das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ angewiesen. Da die erkannten Missstände im gesamten Untersuchungsgebiet vorhanden und verschiedene unterschiedliche Problembereiche über das Untersuchungsgebiet verteilt sind, erscheint es notwendig, das Untersuchungsgebiet in Gänze als Fördergebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ festzulegen.“

Das Erfordernis zur Aufnahme des Kurgebietes im Bad Kreuznacher Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ wird im integrierten städtebaulichen wie folgt beschrieben:

„Der Bad Kreuznacher Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg ist stark von strukturellen Veränderungen sowie zunehmend vom wirtschaftlichen und demografischen Wandel geprägt. Gerade der zentrale Kurbereich als Untersuchungsgebiet ist davon in besonderem Maße betroffen. Wesentliche Themen ergeben sich durch die homogene Struktur des Kurgebietes von Bad Münster am Stein-Ebernburg und den Mängeln im öffentlichen Raum:

  • Sanierungsstau in Infrastruktur und Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Der Kurpark II stellt eine große Potentialfläche dar, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ungenutzt ist
  • Die Barrierefreiheit ist in vielen Bereich des Untersuchungsgebietes nicht gegeben
  • Viele ursprüngliche Kureinrichtungen sind in sehr schlechtem Zustand und vollends ungenutzt.“

Weiter heißt es, dass „Im Vergleich zu anderen Gebieten im Stadtteil ist hier durch den Wegfall der ehemals geförderten Kuranwendungen, sowie einem veränderten Freizeit- und Urlaubsverhalten ein spezieller Problemdruck entstanden.“ Neben dem Investitionsstau im öffentlichen Raum ist auch teilweise ein Investitionsstau im privaten Bereich festzustellen. „Eine veraltete Bausubstanz sowie nicht mehr zeitgemäße energetische Standards vergrößern die aufgezeigten Problemlagen.“

 

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