Deutscher Bundestag

Bundestagswahl

vergangene Wahlen


Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden auf jeweils vier Jahre vom Volk als dessen Repräsentanten (Vertreter) in allgemeinen Wahlen [Bundestagswahl] bestimmt [Repräsentative Demokratie]. Hauptaufgaben: Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin, Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung. www.bundestag.de


In der deutschen Demokratie sollen die Deutschen über sich selbst bestimmen. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" [Art. 20 GG ], so lautet der urdemokratische Grundsatz von der Volkssouveränität in unserer Verfassung. In einem Flächenstaat wie Deutschland mit über 80 Millionen Menschen kann dies freilich nicht bedeuten, dass das Volk nun auch sämtliche politischen Entscheidungen in all ihren komplizierten Einzelheiten ständig selbst trifft. Für diese Aufgabe wählt es alle vier Jahre 598 Vertreter (Repräsentanten), weitere Abgeordnete können aufgrund von Überhangmandaten (Wahlen,Bundestagswahl) hinzukommen. Die Gewählten treten im Deutschen Bundestag in Berlin zusammen (Repräsentative Demokratie).

Dort erfüllen sie vier Hauptaufgaben (Funktionen):

1. Sie wählen den Regierungschef (Wahlfunktion). Das geschieht in der Regel nur einmal, immer dann, wenn ein neuer Bundestag zusammentritt.
2. Sie beraten und beschließen neue Gesetze, nach denen alle Bürgerinnen und Bürger sich zu richten haben (Gesetzgebungsfunktion). Damit sind sie eigentlich ununterbrochen beschäftigt, und zwar in den meisten der z.Zt. 22 Ausschüssen des Bundestages.
3. Sie kontrollieren die laufende Arbeit der Regierung (Kontrollfunktion). Dazu lassen sie sich mündlich und schriftlich Anfragen von der Regierung beantworten, nehmen in den Bundestagsausschüssen bei der Beratung über neue Gesetze gleichzeitig die Regierungsarbeit genauer unter die Lupe, setzen - wenn nötig - einen Untersuchungsausschuss ein und - ganz wichtig: Sie teilen der Regierung jährlich in einem Gesetz über den Haushaltsplan das Geld zu, das diese zum Regieren braucht. Vorher lassen sie sich natürlich genau erklären, wofür das im Einzelnen ausgegeben werden soll.
Schließlich verstehen sie sich als
4. das Forum [lat. Marktplatz] der Nation, auf dem fortlaufend alle mit allen diskutieren und dabei die aktuellen politischen Probleme zur Sprache gebracht (artikuliert) werden (Artikulationsfunktion).

Das Geschehen im Parlament bestimmen die Fraktionen. Die Abgeordneten, die in den Bundestag gewählt worden sind, verstehen sich dort nämlich nicht als Einzel-, sondern als Mannschaftskämpfer. Deshalb schließen sich diejenigen, die der gleichen Partei angehören, freiwillig zu einer Fraktion zusammen. Praktisch nur über sie kann der einzelne Abgeordnete politischen Einfluss ausüben (Fraktionenparlament). Bevor in der Vollversammlung des Parlaments, im Plenum (lat. plenum: voll), abgestimmt wird, diskutieren zunächst die Fraktionen unter sich und beschließen mit Mehrheit, wie sie sich jeweils entscheiden wollen. An diesen Mehrheitsbeschluss halten sich dann in der Regel alle Mitglieder der Fraktion freiwillig und stimmen im Parlament entsprechend geschlossen ab (Fraktionsdisziplin).

Niemand kann dazu jedoch gezwungen werden. Denn Abgeordnete sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" [Art. 38 GG ] Imperatives Mandat. Wer sich allerdings wiederholt der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion nicht anschließen will, riskiert, für die nächste Bundestagswahl nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu werden.

Die Feststellung des Artikel 38 in unserer Verfassung bedeutet übrigens auch, dass die Abgeordneten nicht einfach Briefträger für die Wünsche ihrer Wählerinnen und Wähler sind. Von ihnen wird auch politische Führung erwartet, sie sollen ihrerseits Einfluss darauf nehmen, welche Meinung sich in der Bevölkerung zu bestimmten politischen Fragen bildet.

Es gibt ein beharrliches Vorurteil: Das oft spärlich besetzte Plenum des Bundestages, wie es im Fernsehen bisweilen zu besichtigen ist, sei ein Beweis dafür, dass die Bundestagsabgeordneten wohl nicht besonders fleißig sind. Dabei leisten die Abgeordneten ihre Hauptarbeit nicht im Plenum, sondern in den Ausschüssen des Bundestages. Hier werden die Entwürfe von neuen Gesetzen intensiv beraten. Meist wird dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert, damit sich niemand scheuen muss, auch einmal den Argumenten eines parteipolitischen Gegners zu folgen - wenn sie ganz einfach vernünftiger sind.

Die Ausschüsse sind jeweils für bestimmte Bereiche zuständig (Finanz-, Gesundheits-, Sportausschuss usw.), alle Fraktionen sind in ihnen vertreten, jeweils entsprechend ihrer Stärke im Parlament. Wenn die Ausschussarbeit beendet ist, entscheiden die Fraktionen intern, ob sie das neue Gesetz im Plenum annehmen oder ablehnen wollen. Vor der Schlussabstimmung gibt es dort dann manchmal noch ein Wortgetöse.

Aber in diesen Redeschlachten wird keineswegs der Versuch gemacht - wie Naive glauben - den parteipolitischen Gegner in letzter Minute doch noch mit Argumenten zu überzeugen. Nein, zu beraten gibt es zu diesem Zeitpunkt nichts mehr - das ist im Ausschuss passiert - und die Standpunkte der Fraktionen sind längst festgezurrt. Aber die Wählerinnen und Wähler draußen vor der Tür müssen noch informiert werden, aus welchen Gründen sich Partei A schließlich so und Partei B anders entschieden hat. Für sie wird also inszeniert, was man auch Verlautbarungsschlachten genannt hat.

Ein Ausschuss besonderer Art ist der Petitionsausschuss (lat. petitio: Bitte, Beschwerde). Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an ihn mit Vorschlägen wenden, z.B. zur Änderung eines Gesetzes, das sich in der Praxis nicht bewährt, aber auch mit Beschwerden über das Verhalten von Behörden. Der Petitionsausschuss geht solchen Eingaben nach, er kann Auskünfte von Regierung und Behörden verlangen und abschließend dem Bundestag z.B. empfehlen, sich der Beschwerde eines Bürgers anzuschließen und auf Abhilfe zu drängen.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Bundestagsabgeordneten Diäten, ein Gehalt aus der Staatskasse, das im Prinzip für alle gleich ist. (Das Wort bedeutet ursprünglich Tagegelder [lat. dies - der Tag]). Die Höhe ihres Gehalts bestimmen die Abgeordneten selbst durch Gesetz. Es beträgt ab 2012 rund 96.000 Euro im Jahr, ab 2013 rund 99.000 Euro, die versteuert werden müssen. Hinzu kommen rund 48.000 Euro jährlich für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenberuf entstehen, z.B. die zweite Wohnung in Berlin oder Fahrtkosten im Wahlkreis. Dieser Betrag ist steuer­frei und wird als Pauschale gezahlt, das heißt, die Ausgaben müssen nicht im Einzelnen belegt werden. Weitere Leistungen sind Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Anrechte auf Altersversorgung und Sterbegeld. Die Abgeordneten erhalten in Berlin ein voll ausgestattetes Büro und können über zusätzliche Gelder für Mitarbeiter (bis 14.712 Euro monatlich) und Büromaterial (bis 12.000 Euro jährlich) verfügen. Dienstreisen sind für sie kostenfrei (Freikarte für die Bahn, Kostenerstattung bei Inlandsflügen). Beim Ausscheiden aus dem Bundestag wird ein Übergangsgeld gezahlt.

20-22 Wochen im Jahr kommen die Abgeordneten des Bundestages zu Sitzungen in Berlin zusammen. Sie tagen dort im selben - allerdings großartig umgebauten - Gebäude, das für das Parlament (Reichstag) des deutschen Kaiserreiches (1871-1918) gebaut worden war und in dem auch der Reichstag der Weimarer Republik (1919-1933) zusammentrat.

In der sitzungsfreien Zeit wird von den Abgeordneten erwartet, dass sie sich um ihren Wahlkreis kümmern, in dem sie als Direktkandidatin oder Direktkandidat gewählt worden sind bzw. den sie für ihre Partei betreuen.

So, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, ist er kein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung. Im 17. Deutschen Bundestag (2009- ) sitzen 418 Männer, aber nur 204 Frauen. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen, der öffentliche Dienst ist unverhältnismäßig stark vertreten.


Quelle: bpb

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