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Urkunden
Sie benötigen eine Urkunde?
Beim Standesamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach können Sie Urkunden erhalten, die das Gebiet der Stadt Bad Kreuznach sowie der bis einschließlich 1969 selbständigen Gemeinden Bosenheim, Ippesheim und Planig (heute Stadtteile) betreffen.
Urkunden für die Jahre bis einschließlich 1969, die den heutigen Stadtteil Winzenheim betreffen, erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, Tel: 06704/92929.
Urkunden bis 30.06.2014, die den heutigen Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg (Eingemeindung am 01.07.2014) betreffen, erhalten Sie bei der Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Tel: 0671/371155).
Antragsberechtigung
Berechtigt zur Beantragung ist, wer selbst in der Urkunde aufgeführt ist oder wer in gerader Linie mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt ist (also Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel).
Geschwister oder Halbgeschwister müssen mittels ihrer eigenen Urkunden die Verwandtschaft nachweisen und ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Urkunde glaubhaft machen.
Wie können Sie eine Urkunde beantragen?
- Online-Beantragung
- schriftlich per Post oder per E-Mail (urkundenstelle@bad-kreuznach.de) unter Beifügung einer Ausweiskopie der bestellenden Person (Zusendung der Urkunde erfolgt ausschließlich per Nachnahme!)
Achtung!
Nutzen Sie bitte ausschließlich eine der obenstehenden Möglichkeiten für Ihre Urkundenanforderung.
Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Dies sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Sollten Sie hierüber eine Urkunde beantragt haben, kann Ihre Anfrage von uns nicht bearbeitet werden. Wir werden Sie in diesem Falle kontaktieren und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern.
Gebühren
- Urkunden im DIN-A4-Format: 13,- €
- Urkunden im Stammbuchformat: 13,- €
- Mehrsprachige (internationale) Urkunden: 13,- €
- beglaubigte Abschriften aus den Registern: 13,- €
- Auskunft über die Geburtsuhrzeit: 10,80 €
- Auskunft über die Registernummer: 10,80 €
- Urkunden für Rentenzwecke: kostenlos
Zahlungsarten
Bei der Online-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, per elektronischer Bezahlungsart (Giropay) zu zahlen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Bank diese Zahlungsart anbietet.
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie die Urkunde per Nachnahme zugesandt. Bitte beachten Sie, dass für Sie in diesem Fall noch Nachnahmegebühren anfallen.
Wichtig: Eine Bezahlung per Rechnung , Überweisung und im Lastschriftverfahren ist nicht möglich.