Abgaben

Abgaben

Steuersätze (§ 6 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Bad Kreuznach)

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
390 v. H. 
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B)
500 v. H.
2. Gewerbesteuer
420 v. H.
3. Hundesteuer (Satzung vom 23.12.1987 in der jeweils geltenden Fassung)
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund, der innerhalb des Gemeindegebietes gehalten wird,
108,00 €


Gebühren und Beiträge (§ 7 der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Bad Kreuznach)

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2009 (GVBI. S. 333) wurden festgesetzt:

1. Abwasserbeseitigung (Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die
Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung vom
19.07.1996 in der jeweils geltenden Fassung)


1.1.1 Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser


1.1.11 Wiederkehrender Beitragssatz je qm beitragspflichtiger
Abflussfläche

0,40 €


1.1.2 Gebühren


1.1.21 Gebührensatz für Schmutzwasser je cbm

1,60 €
1.1.22 Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers aus häuslichen Abwassersammelgruben, die von der Abwasserbeseitigungs-
einrichtung der Stadt Bad Kreuznach eingesammelt und abgefahren werden, je cbm
16,64 €
1.1.23 Gebühr für die Aufnahme von Schmutzwasser aus häuslichen Abwassersammelgruben, die nicht von der Abwasserbeseitigungs-
einrichtung der Stadt Bad Kreuznach eingesammelt und abgefahren
werden, je cbm
31,75 €
1.1.24 Gebühr für die Aufnahme und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je cbm
31,75 €
1.1.25 Gebühr für die Aufnahme von Schmutzwasser aus Chemietoiletten, je cbm
70,20 €


2. Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung vom 03.06.2004 in der
jeweils geltenden Fassung), Sätze gültig ab 01.01.2018

Reini-
gungs-
klasse
Umfang der Leistung
Reinigungs-
häufigkeit
Straßen-
reinigungs-gebührensatz
lfdm/Jahr
1


Säubern der Fahrbahn


Säubern 1 x wöchentlich

1,45 €


2


Säubern der Fahrbahn


Säubern 3 x
wöchentlich

4,36 €
3


Säubern der Fahrbahn und Gehwege
Säubern 5 x
wöchentlich
33,21 €


4

Säubern der Fahrbahn und Gehwege

Säubern 7 x
wöchentlich
46,49 €