Regionale Zuständigkeit der Kommunalen Studieninstitute
Die Zuständigkeit der Kommunalen Studieninstitute ist regional geordnet. Diese umfasst für
- das KSI Altenkirchen: die Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis,
- das KSI Bad Kreuznach: die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück-Kreis teilweise (VG Kirchberg, Simmern und Rheinböllen),
- das KSI Kaiserslautern: die Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Donnersbergkreis sowie die kreisfreie Stadt Kaiserslautern,
- das KSI Koblenz: die Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied und Rhein-Lahnkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz,
- das KSI Ludwigshafen: die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße und Speyer,
- das KSI Mainz: die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms,
- das KSI Pirmasens: die Landkreise Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken,
- das KSI Trier: die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier.
Die Zuständigkeit des jeweiligen KSI richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz der Ausbildungs-/Beschäftigungsbehörde. Ist die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung I oder II bei einem anderen KSI als dem regional zuständigen gewünscht, so bedarf es einer Überstellung. Diese muss beim regional zuständigen KSI beantragt werden.