Regionale Zuständigkeit

Regionale Zuständigkeit der Kommunalen Studieninstitute

Die Zuständigkeit der Kommunalen Studieninstitute ist regional geordnet. Diese umfasst für

  • das KSI Altenkirchen: die Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis,
  • das KSI Bad Kreuznach: die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück-Kreis teilweise (VG Kirchberg, Simmern und Rheinböllen),
  • das KSI Kaiserslautern: die Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Donnersbergkreis sowie die kreisfreie Stadt Kaiserslautern,
  • das KSI Koblenz: die Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied und Rhein-Lahnkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz,
  • das KSI Ludwigshafen: die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße und Speyer,
  • das KSI Mainz: die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms,
  • das KSI Pirmasens: die Landkreise Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken,
  • das KSI Trier: die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier.

Die Zuständigkeit des jeweiligen KSI richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz der Ausbildungs-/Beschäftigungsbehörde. Ist die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung I oder II bei einem anderen KSI als dem regional zuständigen gewünscht, so bedarf es einer Überstellung. Diese muss beim regional zuständigen KSI beantragt werden.

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