Kinder und Jugend

Kinder und Jugend


Die unten angezeigten Telefonnummern gelten nur für Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Bad Kreuznach wohnen.
Für Kinder, die im Einzugsgebiet des Landkreises Bad Kreuznach wohnen, erreichen Sie das Kreisjugendamt Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671 803 0 (Telefonzentrale).


Unsere Ziele:

  • Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen,
  • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können,
  • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt,
  • die Umwelt familienfreundlich gestalten,

dafür setzen sich die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Amtes für Kinder und Jugend Bad Kreuznach täglich ein.
Sie tragen so maßgeblich zum Gelingen und zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft bei.

Ein Jugendamt hat also viele Seiten. Welche Leistungen und Angebote unser Jugendamt Bürgerinnen und Bürgern bietet, darüber informieren wir Sie an dieser Stelle. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Was macht das Jugendamt?

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. 

Wie ist das Jugendamt aufgebaut?

Das Jugendamt steht Bürgerinnen und Bürgern in jedem (Land-)Kreis und in vielen Städten zur Seite. In manchen Orten hat es andere Namen, z. B. "Fachbereich Jugend" oder "Fachbereich Familie". Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen:

  • dem Jugendhilfeausschuss und der 
  • Verwaltung.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.

Die Verwaltung des Jugendamtes setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die im folgenden näher beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese. Hier arbeiten in erster Linie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Verwaltungskräfte. Leiterinnen und Leiter der Jugendämter sind ausgewiesene Fachleute mit meist langjähriger Berufserfahrung.

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