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Landtagswahlen seit 1947
Informationen zum Landtag Rheinland-Pfalz
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Seine 101 Mitglieder werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind:
- die öffentliche Diskussion der unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung
- die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung
- die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung
- die Festlegung des Landeshaushalts und die Landesgesetzgebung.
Die wichtigsten Gebiete, auf denen das Land Gesetze erlassen kann, sind:
- Polizei
- Bildung
- Kultur
- Rundfunk
- Recht der Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)
- Organisation der Verwaltung.
So arbeitet der Landtag
Einmal im Monat tagt der Landtag zwei oder drei Tage als Ganzes (Plenum), um Gesetze und Anträge zu beraten und zu beschließen, aktuelle Themen zu erörtern und Fragen an die Regierung zu stellen.
In der Zeit zwischen den Plenarsitzungen tagen die Ausschüsse. Sie sind kleine, spezialisierte Arbeitsgremien, in denen die Abgeordneten die Detailarbeit leisten und Empfehlungen für das Plenum erarbeiten.
Vorstand und Ältestenrat sind die Leitungsgremien des Landtags. Sie bereiten den Arbeitsplan des Landtags, die Tagesordnung und den Ablauf der Plenarsitzungen vor.
Die Abgeordneten der gleichen Partei schließen sich zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen sind also die politischen Gliederungen des Landtags. Die Fraktionen koordinieren die Arbeit ihrer Mitglieder. Sie ermöglichen ihnen, sich auf bestimmte Politikbereiche zu spezialisieren, sie führen die Auffassungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen, die im Landtag behandelt werden, zu gemeinsamen Standpunkten zusammen und sie bringen gemeinsame Initiativen, Anträge und Anfragen im Landtag ein.
Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz