Der Stadtvorstand setzt sich aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und einem Beigeordneten zusammen. Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung berät der Stadtvorstand in Fällen, in denen zwischen dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten Einvernehmen herzustellen ist. Darüber hinaus bedarf der Oberbürgermeister der Zustimmung des Stadtvorstandes bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungen des Stadtrates und bei Eilentscheidungen.
Alle Mitglieder des Stadtvorstandes von Bad Kreuznach haben eigene Geschäftsbereiche. Sie verwalten diese im Rahmen der Beschlüsse des Stadtrates und der allgemeinen Richtlinien des Oberbürgermeisters selbstständig. Sie bereiten die Beschlüsse der Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches vor und führen dort den Vorsitz.
Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt Bad Kreuznach nach außen. Er ist u. a. für die Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse verantwortlich.
Die Mitglieder des Stadtvorstandes sind: