Die entsprechende Regelung findet sich in der Straßenreinigungssatzung der Stadt. Demnach sind Salz oder sonstige auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) erlaubt oder an besonders gefährlichen Stellen, wie etwa Treppen, Rampen, Brückenaus- oder -abgängen, starken Gefäll- beziehungsweise Steigungsstrecken. Auch in diesen Fällen ist das Streuen mit Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Wer bereits Streusalz verwendet hat, wir gebeten, dies von den Bürgersteigen abzukehren, sobald es bei steigenden Temperaturen nicht mehr benötigt wird.
In Bad Kreuznach ist das für die Umwelt sehr schädliche Streusalz bereits seit den 1980er-Jahren für Privatpersonen auf Gehwegen mit Ausnahmen verboten. Gründe sind der Schutz von Passanten, Straßenbäumen, des Grundwassers und der Bodenbeläge.
Foto: Aktuell auf vielen Bürgersteigen in Bad Kreuznach zu finden: Umweltschädliches Streusalz. Der Einsatz ist für Privatpersonen auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt.