Bis ein neuer Haushalt beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde ADD genehmigt ist, können im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. „Investitionen, mit denen wir Bad Kreuznach voranbringen möchten, müssen warten und können nicht ausgeschrieben werden. Zuschüsse an Vereine oder Initiativen als „freiwilligen Leistungen“ können nicht erbracht werden, obwohl sie gerade jetzt für viele Ehrenamtliche so wichtig sind“, führt die Oberbürgermeisterin aus. Auch neue Stellen, so etwa im Kita-Bereich zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben, könnten nicht geschaffen werden.
„Ohne Haushalt wird sich die Situation in unserer Stadt in ohnehin schweren Pandemie-Zeiten noch schwieriger gestalten“, ist Kaster-Meurer überzeugt. Auch seien die Gründe für die Ablehnung der Haushaltssatzung den Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar. Während der Haushalt für 2021 mit einem Defizit von 16,7 Millionen Euro beschlossen worden war, habe der Rat den neuen mit einem Jahresfehlbetrag von 12,2 Millionen Euro zurückgewiesen. Durch diesen unvorhersehbaren Beschluss würden auch die Vorbereitungen in den Fachausschüssen und die zweitägigen Etatberatungen im Finanzausschuss abqualifiziert.
„Nicht zuletzt hat der Stadtrat damit die Chance vertan, dem neuen Kämmerer und Bürgermeister ein gutes Willkommen in unserer Stadt zu ermöglichen.“ Thomas Blechschmidts erste Aufgabe nach seinem Amtsantritt müsse nun sein, einen mehrheitsfähigen Haushalt zu erarbeiten und zur erneuten Abstimmung vorzulegen. „Ich hoffe, dass wir rasch zu Beginn des neuen Jahres einen Beschluss erhalten, um handlungs- und gestaltungsfähig zu werden“, so die Oberbürgermeisterin abschließend.
Foto: Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022