Ein neuer Behindertenbeirat für Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein – Ebernburg wird gewählt


Zu den Aufgaben des Behindertenbeirates gehört es, die Interessen behinderter Menschen im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten.

Der Behindertenbeirat soll bei Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Kreuznach berühren, gehört werden. Beratungsgegenstände können mit ihm erörtert werden. Er soll den Stadtrat und die anderen städtischen Gremien beraten und in der Aufgabenerfüllung unterstützen.

Insbesondere soll der Beirat die Interessen Behinderter in folgenden Belangen vertreten:

  • Integration Behinderter in allen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen),
  • behindertengerechte Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume sowie des öffentlichen Verkehrs,
  • Fragen sozialer Leistungen,
  • Angelegenheiten der Behinderten- und integrativen Einrichtungen und der ambulanten Dienste.

Die Hälfte der Mitglieder des Beirats wird direkt gewählt, d.h. jeder Beeinträchtigte kann wählen und kandidieren.

Das lohnt sich, denn der Beirat hat in den letzten Jahren viel erreicht, z.B.

  • die Initiative für die Zielvereinbarung zur Selbstverpflichtung der Stadt für ein barrierefreies Bad Kreuznach,
  • die Mitwirkung bei der barrierefreien Gestaltung neuer Bauvorhaben z.B. des Bahnhofsumbaus und der Nahebrücke,
  • die Erstellung einer jährlichen Roten Liste mit baulichen Barrieren und verkehrstechnischen Mängeln im Stadtgebiet von Bad Kreuznach,
  • die Mitwirkung bei der Erstellung des Aktionsplanes der Stadt zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Stadt Bad Kreuznach hat zu einer öffentlichen Wahlversammlung am Montag, 23. Juni, 17 Uhr, in den Lebenshilfe-Werkstätten in der Burgenlandstraße 9, Zufahrt über Gelände Dr. Jacob, Planiger Straße 34, aufgerufen.

Dort steht die Wahl der Hälfte der Beiratsmitglieder an. Es sind 11 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Kreuznach zu wählen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind oder die gesetzliche Vertreter von Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Wahlberechtigt sind dabei alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Kreuznach einschließlich des neuen Stadtteiles Bad Münster am Stein - Ebernburg, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, sowie die gesetzlichen Vertreter von Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Die andere Hälfte des Beirates besteht aus weiteren 11 Vertreterinnen und Vertretern von in Bad Kreuznach ansässigen Behindertenorganisationen (Vereine, Verbände u.ä.), sowie von Trägern von Einrichtungen für Behinderte (Wohnheime, Werkstätten u.ä.), die ebenfalls neu entsandt werden. Außerdem gehören dem Beirat noch zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Sozialausschusses der Stadt an.

Alle Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, wurden durch einen öffentlichen Aufruf aufgefordert, sich schriftlich mit Namen und Anschrift bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Sozialamt, Hochstraße 46, 55545 Bad Kreuznach zu bewerben und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Auf Wunsch werden Vordrucke für die Bewerbung durch das Sozialamt zur Verfügung gestellt.

Als Frist zur Bewerbung wurde der 13.06.2014 festgelegt.

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