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Führerschein - EU-Führerschein, Ersatzführerschein
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.
Es besteht keine generelle Umtauschpflicht!
Ausnahmen finden Sie hier.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache mit folgenden Unterlagen erforderlich:- Gültiger Personalausweis
oder
Reisepass - Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Aktuelles Lichtbild
- Bisheriger Führerschein
Verwaltungsgebühr:
24,- Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.
Bei Verlust Ihrer Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:- Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Bad Kreuznach ausgestellt wurde (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Diebstahl des jetzigen Führerscheins ist zusätzlich die Diebstahlsanzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen.
Verwaltungsgebühr:
30,- Euro bzw.
40,- Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen.- Gültiger Personalausweis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Aktuelles Lichtbild
- Bisheriger Führerschein
Verlust:
- Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Bad Kreuznach ausgestellt wurde (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Diebstahl des jetzigen Führerscheins ist zusätzlich die Diebstahlsanzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 24,- Euro
Verlust:
Verwaltungsgebühr: 30,- Euro bzw. 40,- Euro