Ausweisdokumente - Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung

    Ausweispflicht


    Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (E-Pass) hat.


    Achtung:


    Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.


    Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (E-Pass) beantragen - unabhängig vom Alter (also auch Kinder, wenn der Ausweis für eine Reise in Länder notwendig ist, die keine Kinderausweise anerkennen).


    Sie können folgende Ausweisdokumente in Ihrer Verwaltung beantragen:

    • Personalausweis (Bundespersonalausweis)
    • Reisepass (E-Pass) - Auch als Express- oder 48-Seiten Pass

    Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 3 - 4 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.


    Außerdem können Sie in Ihrer Verwaltung folgende Pässe und Ausweise beantragen, die dort direkt gefertigt werden.

    • Vorläufiger Personalausweis
    • Vorläufiger Reisepass (Maschinenlesbar)

      Bitte informieren Sie sich in jedem Fall über die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten 

    Sie müssen die Ausweise persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Bundespersonalausweis kann auch in Ausnahmefällen am Nebenwohnsitz beantragt werden, wenn die Person in absehbarer Zeit nicht zum Hauptwohnsitz kommt.


    Wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen und sich keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass)
    • Ein Biometrisches Passbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf

    Grundsätzlich ist Ihr persönliches Erscheinen nach § 4 LPauswG erforderlich. Ausnahmen sind möglich, dann benötigen Sie:

    • Ärztliches Attest
    • Vollmacht
    • Ausweis des Bevollmächtigten
    • Ihre Unterschrift

    Sie können Ihren neuen Personalausweis unter Abgabe des alten Ausweisdokuments in Ihrer Verwaltung abholen.

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Ausweis persönlich abzuholen, können Sie sich bei der Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person (Schriftliche Vollmacht) vertreten lassen. Denken Sie bitte daran, dass diese sich ausweisen muss und Sie das alte Ausweisdokument mitbringen müssen.

    Biometrischers Passbild

    Wie muss Ihr "Passbild" beschaffen sein?

    • aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein, nicht älter als sechs Monate)
    • Maße: 35 x 45 mm
    • Kontrastreich, sehr gute Fotoqualität, gute Auflösung bei Digitalkameras
    • Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
    • Keine Uniform
    • Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: aus religiösen Gründen, z.B. Bürger/innen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
    • Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf keine weitere Person abgebildet sein!)


    Ausweis,Pass

    Personalausweis

    E-Pass

    Express-Reisepass

    Verlust von Ausweispapieren

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach

    Gesetz über Personalausweise (PersAuswG)
    Paßgesetz (PaßG)

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