Dieser soll bis spätestens 1. März eine Stellungnahme abgeben, zu welchem Zweck die Maschinen, Elektrogeräte, Baumaterialien und sonstigen Gegenstände dort lagern, was damit geschehen soll und wann mit einer Entsorgung zu rechnen ist. Darüber hinaus ist ein Ortstermin zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Eigentümer geplant. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst schnell für eine ordnungsgemäße Situation vor Ort zu sorgen.
Bei einer Ortsbesichtigung im Dezember hatte die Untere Abfallbehörde insgesamt zirka 700 Kubikmeter abgelagerte Gegenstände in den frei zugänglichen Hallen, die auf dem Gelände stehen, sowie auf den angrenzenden Grünstreifen vorgefunden. Aufgrund der Sach- und Rechtslage ist der Grundstückseigentümer als Abfallbesitzer anzusehen und für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Stadt- und Kreisverwaltung machen zudem darauf aufmerksam, dass das widerrechtliche Ablagern von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
„Ich freue mich sehr, dass neue Bewegung in die Sache kommt und hoffe, dass die Untere Abfallbehörde mit dem Eigentümer zu einer einvernehmlichen Lösung kommen kann. Ansonsten sieht sich der Kreis gezwungen, im Rahmen der Ersatzvornahme auf dessen Kosten tätig zu werden“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
Archivfoto: Ippesheimer See