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Anmeldung Wohnsitz
Leistungsbeschreibung
Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb Bad Kreuznachs zuziehen. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie Bad Kreuznach "nur" zum Nebenwohnsitz erklären.
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich umgehend nach Wohnungswechsel an- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:- nicht möglich sind:
schriftliche An- oder Ummeldungen, An- oder Ummeldung bzw. Wohnungsstatuswechsel durch eine/n Vertreter/in mit Vollmacht - Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus
- Eine verspätete An-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Zum Anmelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
- Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung dort automatisch mit der Anmeldung.
- nicht möglich sind:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
- Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung dort automatisch mit der Anmeldung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)