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Die Ausweisung des Bürgermeisters Dr. Hans Koernicke durch die französische Militärbehörde 1919
Die Ausweisung des Bürgermeisters Dr. Hans Koernicke durch die französische Militärbehörde 1919
Ein Schriftstück, das die Absetzung des Kreuznacher Bürgermeisters Dr. Hans Koernicke wegen „böswilliger Haltung“ gegenüber der französischen Militärverwaltung dokumentiert.
Das vorliegende Schriftstück vom 13. Juli 1919 befindet sich im Teilnachlass des ehemaligen Kreuznacher Bürgermeisters Dr. Hans Koernicke (1875-1956), der im Stadtarchiv Bad Kreuznach aufbewahrt wird. Es bezieht sich auf einen Brief mit der Nr. IO6 69-2/5 des kommandierenden Generals der 10. Armee vom 9. Juli 1919. Darin steht, dass Bürgermeister „Kornike“ mit dem 13. Juli 1919 seiner Funktionen enthoben ist und mit dem 17. Juli das besetzte Gebiet verlassen muss.
Begründet wurde die Anordnung damit, dass Dr. Koernicke nicht auf das Dienstsiegel der Stadt aufgepasst und es in den Händen von verdächtigen Personen gelassen habe, die damit gefälschte Passierscheine anfertigten; dass er eine grundsätzlich böswillige Haltung gegenüber der französischen Militärverwaltung sowie mangelnde Achtung gegenüber dem höheren Verwalter (L´Administrateur Superieur) habe, weshalb er vor dem Polizeigericht (Tribunal de Simple Police) erscheinen und 6000 Mark als Strafe zu errichten hatte; und schließlich, dass er am 29. Juni nichts unternommen habe, um die Wiederholung von Demonstrationen (aufrührerische Lieder) zu verhindern, die schon am Vorabend stattgefunden hatten − und das trotz der Vorstellung des Administrateurs.
Über die wahre Haltung des Bürgermeisters kann nur spekuliert werden
Genaue Hinweise auf die erwähnten Vorfälle konnten in den zurzeit vorliegenden Akten des Stadtarchivs nicht gefunden werden. Auch über die Haltung des Bürgermeisters zur französischen Besatzungsmacht kann nur spekuliert werden. Ein Blick in die Tagezeitungen ist bei der Rekonstruktion der Ereignisse wenig erhellend. Eine mögliche Erklärung zu dem am 28. und 29. Juni erwähnten Singen aufrührerischer Lieder ist die Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat und der der Öffentlichkeit in Kreuznach durch Depeschenaushang zugänglich gemacht wurde.
Obwohl die Besatzungsbehörde in Kreuznach von einer Feier Abstand genommen hatte, um die Gefühle der Bevölkerung zu schonen, brachten einige Bürger der Stadt ihr Missfallen durch Singen aufrührerischer Liedern zum Ausdruck. In der Kreuznacher Zeitung wird am 18. Juli 1919 erwähnt, dass Koernicke „nach dreijähriger Tätigkeit im Amt die Stadt und das besetzte Gebiet nach Heidelberg verlässt“. Einen Tag später erfolgt die Bekanntmachung, dass Dr. Robert Fischer (1887-1966) „die Leitung der Dienstgeschäfte als“ kommissarischer „Bürgermeister übernommen hat“. Im Generalanzeiger ist die Ausweisung des Stadtoberhauptes nicht erwähnt. Stattdessen erfährt der Leser am 15. Juli, wie in der Stadt die Feiern zum französischen Nationalfeiertag am 14. Juli abgehalten wurden, nämlich „mit Fackelzug und Parade“, die „im langen Zuge der Kurhausstraße das gesamte beteiligte Militär zur Aufstellung brachte“.
Aufgrund der extrem dünnen Aktenlage zur französischen Besatzungszeit in Bad Kreuznach ist dieses Schriftstück ein wichtiges zeitgeschichtliches Dokument, das die Absetzung des gewählten städtischen Bürgermeisters zeigt, der ein widerständiges Verhalten gegenüber den neuen Machthabern an den Tag legte.
StAKH NL Koernicke, Hans Dr.
©Franziska Blum-Gabelmann 2018