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Vereins-Feierabendmarkt: Bewerbungen bis 31. Mai möglich
Ein Verein kann einen Vereins-Feierabendmarkt auf Wunsch alleine oder zusammen mit anderen Vereinen ausrichten. Der ausrichtende Verein stellt Folgendes sicher:
- zwei Getränke-/Weinstände, an denen Weine aus der Region verkauft werden,
- einen zentralen Spülstand,
- ausreichend Personal,
- eine geringe Zahl von Stehtischen und/oder Sitzgarnituren,
- musikalische Begleitung mit niveauvoller Live-Musik (optional, wünschenswert)
Ein Verkauf von losen Speisen findet durch die Vereine nicht statt. Die Getränkepreise werden von den Vereinen festgelegt und sollen sich an den bisherigen am Feierabendmarkt orientieren. Der Aufbau kann ab 14 Uhr beginnen und muss bis 21 Uhr abgeschlossen sein. Die eingenommenen Gelder verbleiben nach Abzug aller Kosten bei den Vereinen. Die Stadtverwaltung wird sich nach Festlegung der Termine um die bisher auf dem Feierabendmarkt befindlichen übrigen Stände kümmern.
Bewerbungen und Kontakt: Interessierte Vereine richten ihre Bewerbung mit Angabe des Wunschtermins und einem Veranstaltungskonzept bis spätestens 31. Mai postalisch an: Stadt Bad Kreuznach, Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Viktoriastraße 13, oder per E-Mail an sabine.zimmermann@bad-kreuznach.de. Rückfragen nimmt Sabine Zimmermann, Telefon 0671/800-414, entgegen.
Die Ausschreibung und weitere Informationen finden Sie hier.
Foto: Der Feierabendmarkt auf dem Kornmarkt soll im Format eines Vereins-Feierabendmarkts ab 27. Juli fortgeführt werden.