Demnach ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich (Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der Siedlungsflächen des Stadtgebiets) aus Gründen des Brandschutzes untersagt. Dies gilt auch für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Darin enthalten ist ebenso das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren (Zigaretten, etc.) wegzuwerfen.
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Flächen sind insbesondere Wald- und Feldflächen sowie Grünanlagen jeglicher Art. Das Verbot gilt auch für ausgewiesene Grillplätze, die von der Stadt oder anderen Institutionen auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen betrieben werden.
- Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen der Stadt oder anderer Institutionen ist ausschließlich durch Benutzung eines Gasgrills und unter Vorkehrungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöscher / Löschwasser) erlaubt.
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden.
Das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Eigentumsflächen im Innerortsbereich ist nicht verboten. Es sind aber auch auf privaten Flächen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.
Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Kreuznach. Die Allgemeinverfügung endet am 31. Juli, soweit sie nicht verlängert wird.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Waldweg zwischen Waldheim und Schäferplacken temporär gesperrt
Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat das städtische Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Forstamt Soonwald und der Feuerwehr die Sperrung des Waldwegs zwischen Waldheim und Schäferplacken angeordnet. Der Weg ist seit heute Morgen gesperrt. Das Waldheim kann weiterhin angefahren werden. Das Verbot gilt nicht für Fahrradfahrer.
„Die hohe Anzahl von Waldbesucherinnen und -besuchern, die vor allem in diesen Teil des Waldes fahren und ihre Autos mitunter über trocknem Laub und dürrem Gras abstellen, verschärfen die Situation und machen die Sperrung erforderlich“, erklärt Ordnungsdezernent Markus Schlosser.
Sobald sich die Lage entspannt hat, wird die Sperrung wieder aufgehoben.
Foto: Erst kürzlich kam es zu einem Flächenbrand im Wald auf dem Kuhberg, der von der Freiwilligen Feuerwehr gelöscht wurde. © Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach