Erhöhungsbetrag wird am 15. November fällig

Stadt Bad Kreuznach versendet Grundsteueränderungsbescheide


Der Erhöhungsbetrag wird am 15. November mit der letzten Rate der Grundsteuer B fällig. Für rund 16.200 Steuerzahler beträgt die Grundsteuererhöhung weniger als 50 Euro, davon für rund 7.200 weniger als 20 Euro.

Auf die Anforderung eines Erhöhungsbetrags unter 3 Euro wurde aus Kostengründen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Bei diesen Grundsteuerpflichtigen wird die Nachforderung erst mit dem Steuerbescheid 2023 festgesetzt.

=> Infoblatt Grundsteuererhöhung 


Foto: Ein Grundsteueränderungsbescheid wie dieser wird zum 30. September durch die Stadtverwaltung versendet.