Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Es gilt das Bundesmeldegesetz (BMG).
Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie Ihren bisherigen Hauptwohnsitz aufheben und ins Ausland ziehen (§ 17 Abs. 2 BMG).
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort von dort.
Die Abmeldung kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug und muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Nebenwohnsitze müssen immer abgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auch schriftlich erfolgen.Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiges Ausweisdokument
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)