Neues Angebot für Pflegepersonen von Säuglingen und Kleinkindern

Stadt unterstützt Pflegeeltern mit elterngeldähnlicher Zusatzleistung


Kinder in den ersten Lebensjahren benötigen liebevolle Zuwendung durch ihre Bezugspersonen, um sichere Bindungen aufzubauen und sich gut zu entwickeln. Vor allem nach einer Inobhutnahme direkt nach der Geburt oder im ersten Lebensjahr brauchen sie intensive Zuwendung und Fürsorge. Dies stellt hohe Anforderungen an die hauptbetreuende Pflegeperson, die im ersten Lebensjahr des Säuglings nicht berufstätig sein sollte, um den kindlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Da viele potenzielle Pflegeeltern heute berufstätig sind, bedeutet eine Unterbrechung oder Aufgabe der Berufstätigkeit erhebliche finanzielle Einbußen. Pflegepersonen haben zwar Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeldgesetz, erhalten jedoch kein Elterngeld, wenn sie ein neugeborenes Kind oder Kleinkind in ihren Haushalt in Vollzeitpflege aufnehmen.

Um diese finanzielle Lücke zu schließen, hat sich die Stadt Bad Kreuznach – wie bereits andere Jugendämter – entschieden, für die erste Zeit nach Aufnahme eines Pflegekindes eine elterngeldähnliche Zusatzleistung ergänzend zum gesetzlich geregelten Pflegegeld anzubieten.

Die wichtigsten Eckdaten des neuen Angebots:

  • Leistungsberechtigung: Hauptbetreuende Vollzeitpflegeperson, die ihre Berufstätigkeit in den ersten drei Lebensjahren des Pflegekinds für bis zu 12 Monate aussetzt.
  • Höhe der Leistung: 1000 Euro monatlich ab Aufnahme (alternativ 500 Euro monatlich über 24 Monate).
  • Leistungsdauer: Bei Säuglingen: 12 Monate ab Aufnahme bis zum 18. Lebensmonat; bei Kleinkindern (18. bis 36. Lebensmonat): 6 Monate ab Aufnahme

Das städtische Amt für Kinder und Jugend hofft, mit dieser Maßnahme mehr engagierte Pflegepersonen für die Aufnahme von Kleinkindern gewinnen zu können. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an den Pflegekinderdienst der Stadt Bad Kreuznach wenden: 

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