Im Bereich des Rotenfels gilt bis auf Widerruf ein Betretungs- und Befahrensverbot für das ausgewiesene Waldbrandgebiet.
Das Verbot umfasst alle betroffenen Waldflächen, Waldwege, Rückegassen und sonstigen Flächen innerhalb des gekennzeichneten Gefahrenbereichs. Grund dafür sind weiterhin bestehende Gefahren, unter anderem durch mögliche Wiederentzündungen, laufende Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen sowie durch beschädigte Bäume und herabfallende Äste. Zudem können im Gebiet weitere Gefahrenquellen nicht ausgeschlossen werden.
Von dem Verbot ausgenommen sind Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Forstverwaltung sowie sonstige Personen, die von den zuständigen Behörden mit Einsatz-, Kontroll-, Sicherungs- oder Aufräumarbeiten beauftragt wurden.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier: Zur Allgemeinverfügung
Bild: Lageplan des betroffenen Bereichs
