[Aktualisierung, 11.08.2026]. Die Allgemeinverfügung des Betretens- und Befahrensverbot im Bereich des Rotenfels vom 02.07.2026 wurde aufgehoben. Der räumliche Geltungsbereich (Plan oben) hat sich geändert. Es wurde eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Das Verbot umfasst weiterhin alle betroffenen Waldflächen, Waldwege, Rückegassen und sonstigen Flächen innerhalb des gekennzeichneten Gefahrenbereichs. Von dem Verbot ausgenommen sind Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Forstverwaltung sowie sonstige Personen, die von den zuständigen Behörden mit Einsatz-, Kontroll-, Sicherungs- oder Aufräumarbeiten beauftragt wurden.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Den vollständigen Text der neuen Allgemeinverfügung finden Sie hier: Zur Allgemeinverfügung
Bild: Lageplan des betroffenen Bereichs
